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Old August 10th, 2015 #11
Samuel Toothgold
Charachature incarnate
 
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Default Crusade against German whistleblowers - Attempt to charge Netzpolitik.org with treason:

https://www.google.nl/search?q=badis...JUfks6uoyIM%3A

http://www.badische-zeitung.de/deuts...108883539.html

Quote:
Alleingang des Verfassungsschutzes

Die Einschätzung, dass Netzpolitik.org Staatsgeheimnisse veröffentlicht hat, war nicht mit dem Innenministerium abgestimmt.


BERLIN. Das Verfassungsschutz-Gutachten, wonach Netzpolitik.org Staatsgeheimnisse verletzt hat, war nicht mit dem Innenministerium (BMI) abgesprochen. Das erklärte ein Sprecher von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) auf Anfrage der Badischen Zeitung. Es handelte sich also um einen Alleingang von Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen.

Maaßen hatte die Netzpolitik-Affäre mit seinen Strafanzeigen vom März und April ins Rollen gebracht. Am Wochenende hatte er jedoch stets betont, dass er keine Ermittlungen gegen Journalisten und schon gar keine Ermittlungen wegen Landesverrats intendiert hatte. In der Strafanzeige, die mit dem BMI abgesprochen war, ist von Landesverrat und Staatsgeheimnissen auch nicht die Rede.

Als jedoch der zweifelnde Generalbundesanwalt Harald Range bei Maaßen nachfragte, ob Netzpolitik Staatsgeheimnisse veröffentlicht hatte, legte Maaßen ein Behördengutachten vor und bejahte dies. Wenn ausländische Geheimdienste über die Fähigkeiten des deutschen Verfassungsschutzes informiert seien, könnte dies die äußere Sicherheit Deutschlands gefährden, so die sinngemäße Argumentation. Außerdem wurde Netzpolitik vorgehalten, dass der April-Artikel auch in einer englischen Fassung ins Netz gestellt wurde. Das habe ausländischen Nachrichtendiensten die Kenntnisnahme der Staatsgeheimnisse erleichtert.

Range nahm das Gutachten so ernst, dass er nun ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats einleitete. Das Gutachten des Verfassungsschutzes hat in der Affäre also eine viel wichtigere Bedeutung als die ursprüngliche Strafanzeige.

Wer also hat das Gutachten zu verantworten? Wurde das BMI vorab eingeschaltet, wie bei der Strafanzeige? Das Innenministerium bestreitet dies. Man habe erst deutlich später davon erfahren. Dass Netzpolitik Staatsgeheimnisse verletzt hat, war also nur die Rechtsauffassung des Verfassungsschutzes.

Auch heute lässt das Innenministerium offen, ob es vom Vorliegen eines Staatsgeheimnisses ausgeht. Man werde abwarten, was Justizminister Heiko Maas dazu sagt und die Positionen dann auswerten. Das Justizministerium will bis spätestens Donnerstag seine Einschätzung veröffentlichen, ob es sich um ein Staatsgeheimnis handelte. Minister Maas hat aber schon am Freitag seine Zweifel angedeutet. Es wird damit gerechnet, dass sein Haus die Frage nun eindeutig verneint.

Die Bundesanwaltschaft hat in einer Erklärung von Sonntagabend mitgeteilt, dass das weitere Verfahren ganz von der angekündigten Einschätzung des Justizministeriums abhängt. Im Klartext heißt dies: Sobald Maas seine Einschätzung äußert, dass kein Staatsgeheimnis vorliegt, werden die Ermittlungen gegen die Netzpolitik-Journalisten eingestellt. Auf das Mitte Juni angeforderte Gutachten eines externen Sachverständigen wird dann nicht mehr gewartet. Damit macht Generalbundesanwalt Harald Range auch deutlich: Wenn das Justizministerium vorher eine klare Einschätzung zur Frage des Staatsgeheimnisses gegeben hätte, dann hätte Range das akzeptiert und das Ermittlungsverfahren gleich wieder gestoppt. Doch auch Range will die Sache jetzt so schnell wie möglich vom Tisch bekommen. In der Regierungspressekonferenz hatten weder die Sprecher des Justizministeriums noch von Kanzlerin Merkel Range das Vertrauen ausgesprochen. Eine Entlassung Ranges liegt bisher aber nicht in der Luft. Schließlich endet seine Amtszeit altersbedingt ohnehin im Februar 2016.
The sign reads, "Democracy without a free press isn't one":

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