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Old July 12th, 2018 #21
alex revision
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Kurzbericht vom fünften Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Juli 12, 2018

Nach dem Versäumnis vom Vormittag wurde die Verhandlung um 13:30 Uhr wieder aufgenommen.

Die Sicherheitskontrollen am heutigen fünften Prozeßtag waren insofern verschärft, als daß man nun auch die Schuhe ausziehen musste.

**********************Am Nachmittag wurden sowohl Monika als auch Alfred Schäfer in den Verhandlungssaal geführt. Die Verhandlung begann mit der Vorführung des Filmes „Brainwashing 911 & the Holohoax“ in englischer Sprache. Anschließend wurde von einer Dolmetscherin der Text, der in dem Film gesprochen wurde, in deutscher Sprache vorgetragen. Alfred hat dazu gesagt, daß der Dolmetscherin die Übersetzung gut gelungen sei. Auf diesen Film begründet sich der Anklagepunkt 6. Auf einen Film mit russischen Untertiteln begründen sich die Anklagepunkte 7 und 8. Dieser Film konnte jedoch noch nicht angesprochen werden, weil die Übersetzung noch nicht fertig sei.

Danach hat Alfred Schäfer den Zusammenhang erklärt, den er zwischen 911 und der Holoreligion sieht. Sowohl über den Terroranschlag 911 seien immer wieder dieselben Bilder in den Medien und in den Schulen gezeigt worden, so daß sich die über die Medien verbreitete Darstellung in die Gehirne der Menschen eingebrannt hätte, ganz genauso wie man es mit dem HC gemacht habe. Die Schulen seien deshalb keine Bildungseinrichtungen, sondern Indoktrinationsanstalten. Die Wahrheit über 911 müsse aber eine andere sein, als die über die Medien verbreitete Darstellung. Denn wie könne es denn sein, daß zwei Flugzeuge in zwei Türme hineingeflogen wären, ein drittes Gebäude aber auch eingestürzt sei, ohne daß ein Flugzeug hineingeflogen sei. Im Zusammenhang mit 911 habe er Christopher Bollyn kennengelernt, der seinerzeit eine leitende Position innerhalb des amerikanischen FBI inne hatte. Er habe ihm erzählt, daß hinter 911 und der Holoreligion dieselben Hintermänner steckten. Zusammen mit Christopher Bollyn habe er dann die Filmreihe „Brainwashing“ gemacht. Christopher Bollyn habe mit seiner Familie aus den VSA nach Schweden fliehen müssen. Alfred Schäfer habe Christopher Bollyn auch finanziell unterstützt, weil man die Wahrheitsverkünder ja auch immer versuche, finanziell fertig zu machen.

Auf die Frage, ob er jemals woanders für diese Filme angeklagt worden wäre, sagte Alfred, daß das nur in diesem „freien Land“, in Deutschland, der Fall sei. Die einzigen, die sich gemeldet hätten, seien die „Hasbara“ gewesen. „Hasbara“ sei ein hebräisches Wort für „Erklärung“. Sie hätten im Kommentarbereich zu den Videos auf unterstem Niveau ihre „Erklärungen“ abgegeben, um die Videos zu diskreditieren. Die Hasbara seien aber mit der Zeit weniger geworden, weil die Aufklärungsszene exponentiell gewachsen sei. Egal, ob man sie einsperren würde oder nicht, die Wahrheit könne nicht mehr weggesperrt werden. Sie werde sich nun unaufhaltsam überall verbreiten.

Der Film, der Monika Schäfer zur Last gelegt wird, wurde am heutigen Verhandlungstag zwar gezeigt. Monika hat jedoch heute nichts dazu gesagt, weil sie von ihrem Anwalt darum gebeten worden war, nichts zu sagen, da er sich heute nicht gut fühle. Der Antrag, die Klage gegen Monika Schäfer aufzuheben, wurde von der Kammer abgelehnt mit einer Litanei von Paragraphen, mit denen die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Anklage begründet wurden.

Das Gericht hat ferner eine Postkarte in Augenschein genommen, die Alfred Schäfer mit dem Text „Der Teufel liebt den Verrat, aber er hasst den Verräter“ an seine Verwandtschaft geschickt hat. Alfred Schäfer erklärt dazu, er habe diese Postkarte aus Enttäuschung über seine eigene Verwandtschaft an dieses geschickt, weil sie es gewesen sei, die ihn angezeigt habe. Doch es werde ihnen nichts nützen, wenn sie weiterhin auf das tote Pferd der Holoreligion setzen würden, weil sie glauben von ihrem Gehalt abhängig zu sein, denn die Wahrheit werde unaufhaltsam ihren Weg ans Licht finden. Er habe diese Postkarte nicht geschickt, um jemandem zu drohen, sondern um sich seiner Enttäuschung Ausdruck zu verleihen.

Zum Schluss hat Alfred Schäfer gesagt, er könne Morgen auch gleich in der Frühe bei Gericht erscheinen. Dazu solle man ihn aber besser freilassen, damit man ihn nicht wieder vergäße, denn er würde auch von alleine pünktlich zum Termin erscheinen.

Der Richter hat sein Mikrophone heute nicht benutzt, so daß man seinen Ausführungen nur sehr schwer folgen konnte.

***

„Es kommt der Tag, an dem werden all die Lügen unter ihrem eigenen Gewicht zusammenbrechen“

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Old July 16th, 2018 #22
alex revision
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Kurzbericht vom sechsten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München


Juli 13, 2018

Monika Schäfer hat ihre Erklärung heute vorgelesen, was nach Aussage des Richters normalerweise nicht erlaubt sei. Da Monika Schäfer jedoch nicht ganz perfekt deutsch spreche, wolle man eine Ausnahme machen. Sie erzählt, daß sie sich auch politisch engagiert habe und sich dabei vor allem mit grünen Idealen tief verbunden gefühlt habe. Auch habe sie mehrmals für ein politisches Amt kandidiert. Das habe angedauert bis sie festgestellt habe, daß man mit Falschbehauptungen Israels Krieg gerechtfertigt habe. Daraufhin sei sie aus der Partei ausgetreten. Sie habe früh gelernt, selbst zu denken.

Für das Video habe sie alles selbst gemacht. Nachdem sie es fertig gestellt und veröffentlicht hatte, habe sie eine glückliche Erleichterung verspürt und fühlte sich von einer schweren Last befreit, weil sie ihre Eltern ja immer unter Generalverdacht gestellt hatte, nun aber wisse, daß sie Ihnen keine Vorwürfe machen müsse, weil die Geschichte eine ganz andere gewesen sei, als man seit 1945 erzählt habe. Darum haben sie sich in dem Video auch bei ihrer Mutter entschuldigt.

Aufgrund des Erfolges ihres Videos, seien viele Freundschaften in die Brüche gegangen und gegen sie habe eine rituelle Diffamierungskampagne begonnen. In einer kleinen Zeitung in einem Ort mit 5.000 Einwohnern seien z.B. Lesebriefe über sie erschienen von Lesern aus ganz anderen Gegenden, die diese Zeitung normalerweise gar nicht lesen würden, die jedoch nur dem Zweck dienten, sie zu diffamieren. Am Anfang habe sie sich zwingen müssen, überhaupt noch vor ihre Tür zu gehen. Wenn man jedoch so ein Tabu breche und das mit Überzeugung täte, weil man wisse, daß die offiziellen Aussagen über die Zeit 1933-1945 eine schäbige Lüge seien, dann seien die gezielten rituellen Diffamierungen leichter zu ertragen. Mit allen Mitteln habe man versucht, sie einzuschüchtern. So sei sie stets mit dem Fahrrad gefahren. Eines Tages sei an einer Ampel ein neben ihr stehendes Autos so weg gefahren, daß der ganze Sand zu ihr nach hinten gespritzt worden sei. Auch wirtschaftlich habe man versucht, sie fertig zu machen. Kein einziger Student aus ihrem Ort sei mehr zu ihr gekommen, um Geigenunterricht zu nehmen. Es sei eine regelrechte Hexenjagd gegen sie veranstaltet worden, die den Ort, in dem sie lebte, gespalten habe. Während sich viele von ihr abgewendet hätten, seien auf der anderen Seite viele Leute zu ihr gekommen, die sie gar nicht kannte und die völlig fassungslos darüber waren, was alles vor sich ging. Im Juli 2016 sei ferner ein Gesetz in Kraft getreten, was es erlaubte öffentlich zu musizieren, auch in dem Park in ihrer Nähe. Dazu sei eine Lizenz nötig gewesen, die man ihr jedoch verweigert habe. Schließlich habe ihr Bruder Alfred ihr das Angebot gemacht, doch besser nach Deutschland zu kommen, wenn die Situation für sie in Kanada zu gefährlich werden würde.

Der Richter fragte, warum sie denn ein Video gemacht habe und nicht die Schriftform gewählt habe. Auch wollte er wissen, warum sie dann noch darauf hingewiesen habe, wo man sich über das Thema informieren könne, z.B. das Video über Ernst Zündel oder „Question about HC“. Monika berichtet, daß die Quellen für sie sehr hilfreich gewesen seien, um alles zu verstehen. Sie wolle alle dazu einladen, mehr darüber zu erfahren, um zu verstehen, was in der Zeit 1933 bis 1945 wirklich vor sich gegangen sei. Auf die Frage des Richters, wieso sie denn die Lüge schäbig finde, erklärte Monika, weil das Schuldgefühl damit ewig weiter leben solle. Die Tatsache, daß sie hier im Knast sitze, sei Beweis dafür.

Alfred Schäfer ergänzt, daß sie deshalb ein Video gemacht und nicht die Schriftform gewählt hätten, weil ein Video eine viel höhere Reichweite hätte. Die Leute würden doch heute viel lieber ein Video anschauen als Texte lesen.

Er habe sich auch an Videokonferenzen beteiligt, z.B. auf einem von Juden betriebenen, englischsprachigen Block „Juden für Hitler“, der aber mittlerweile auch gesperrt sei. Auf diesem Block habe er sich mit Juden unterhalten, die auch an einer Aufklärung interessiert gewesen seien, weil sie befürchteten, daß alle Juden darunter zu leiden hätten, wenn die Wahrheit einmal ans Licht käme. Wenn die Einwicklung hier so weiter ginge und wir uns nicht um die Wahrheit kümmern würden, dann bestünde die Gefahr, daß wir hier die gleichen Verhältnisse bekämen wie seinerzeit in Rußland bei den Bolschewisten, weil hier die gleichen Kräfte im Hintergrund tätig seien wie damals.

Zum Video von Bretzenheim erklärte Alfred, er habe nicht den Hitler-Gruß gemacht, sondern den römischen Gruß. Zu Hitler habe er gar nichts gesagt. Die Staatsanwältin erkundigte sich bei Alfred, was das für Fahnen im Bild seien. Alfred erklärte, daß es schwarz-weiß-rote Fahnen seien, zu denen er aber nichts sagen könne.

Die Verhandlung wird am Montag, den 16.7.2018 um 9:45 Uhr fortgesetzt.

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Kurzbericht vom siebenten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Juli 16, 2018

Der 7. Prozeßtag startete mit Verspätung heute um 10:10 Uhr.

Verhandlungsgegenstand war das zweite Brainwashing-Video von Alfred Schaefer. Da jedoch der Rechner nach 10 Minuten die Arbeit verweigerte, kam es zu weiteren Verzögerungen, bis die Verhandlung fortgesetzt werden konnte.

Alfred Schaefer bringt in dem Video auch Zitate von Sefton Delmer, dem britischen Propagandachef im 2. WK. Sie sollen eine Denkhilfe darstellen, eine Brücke, welche den Zuhörern ermöglichen solle, dem Video gedanklich zu folgen und die Inhalte im Kontext zu verstehen.

Zitat S. Delmer im Video von A. Schäfer: “Wir haben diesen Krieg durch Gräuelpropaganda gewonnen und wir fangen jetzt erst richtig damit an. Wir werden diese Gräuelpropaganda fortführen, wir werden sie steigern bis niemand mehr ein gutes Wort von den Deutschen annehmen wird, bis alles zerstört ist, was ihnen Sympathien in anderen Ländern entgegenbringen könnte und bis sie derart verwirrt sind, dass sie nicht mehr wissen, was sie tun sollen. Wenn dies erreicht ist, wenn sie anfangen ihr eigenes Nest zu beschmutzen, und zwar nicht widerstrebend sondern mit Übereifer den Siegern gehorchend, nur dann ist der Sieg vollkommen. Es wird niemals endgültig sein. Die Umerziehung bedarf gewissenhafter, unentwegter Pflege wie ein Englischer Rasen. Nur ein Moment der Unachtsamkeit und das Unkraut bricht durch, dieses unausrottbare Unkraut der geschichtlichen Wahrheit.”

Alfred Schaefer sagte, wenn der 1. und 2. WK nicht mit dieser üblen Propaganda abgelaufen und diese von der Öffentlichkeit nicht als geschichtliche Wahrheit akzeptiert worden wäre, dann hätte es ein 911 gar nicht gegeben, weil man es so nicht hätte durchziehen können. Denn es steckten immer die gleichen Drahtzieher dahinter. Es sei damals eine jüdisch-bolschewistische Gang gewesen, welche die Zaren-Familie ermordete und durch diesen Schock die Leute so traumatisiert habe, daß diese nicht mehr den Mut zum Widerstand haben aufbringen können. Die Leute hätten alles über sich ergehen lassen, weil sie wegen der Greueltaten der Bolschewisten Angst um ihr Leben gehabt hätten.

Nachdem die Übersetzung der Texte zum Video verlesen waren, wurde Alfred gefragt, warum er nicht einfach nur ein Video über 911 gemacht habe, sondern immer auch einen Bezug zu den Juden und zu Israel hergestellt habe. Alfred Schaefer erklärt, daß das natürlich gar nicht anders möglich sei, weil doch die Juden überall ihre Finger mit im Spiel gehabt hätten. Auf einem Segelturn habe er verschiedene CEOs, Ingenieure u.a. gut situierte Leute getroffen, die ihn sehr überrascht hätten, weil viele von íhnen darüber Bescheid wußten, daß 911 nicht so abgelaufen ist, wie es in den Medien dargestellt worden sei. Auch eine etablierte, viel gepriesene Journalistin habe er getroffen, die behauptet hatte, sie könne alles veröffentlichen. Er habe ihr vorausgesagt, daß sie die Wahrheit über 911 veröffentlichen könne, daß sie dann aber am nächsten Tag deshalb arbeitslos sein werde. Wahrscheinlich werde es aber so sein, daß ihre Recherchen über 911 gar nicht erst veröffentlicht werden würden. Und tatsächlich sei es so gekommen, wie Alfred Schaefer es vorausgesagt habe, denn sie habe niemals etwas in Richtung Zweifel an der offiziellen Version der 911-Geschehenisse veröffentlicht.

Das Fred Leuchter-Interview habe er nur deshalb in seine Videos aufgenommen, weil es ein weiteres Puzzle-Teil sei, welches zum Verständnis des großen Ganzen beitragen würde. Man müsse nicht alle Details wissen und kennen, um die Wahrheit zu verstehen. Man müsse nur die größten Lügen verstehen, um zu erkennen, hinter was für einer Maske die großen Dinge abliefen. Die Juden, die jetzt noch schwiegen, die es also gut fänden, daß Kindern bereits im Kindergarten Lügen über den HC beigebracht bekämen, die könne er nicht verstehen, denn sie machten sich mitschuldig und müßten damit rechnen, daß sich die Gewalt gegen sie wenden werde, wenn die Wahrheit ans Licht komme.

Der Anklagepunkt 5 ist eine Sequenz aus einem älteren Video mit einem Vortrag von Ursula Haverbeck, denn es sei ihr gemeinsames Ziel gewesen, diesen Wahnsinn herunterzufahren.

Die Frage, warum er denn in seinen Videos immer von den „Auserwählten“ spreche, beantwortete Alfred Schaefer dahingehend, daß die Auserwählten selbst es besser erklären könnten, was denn damit gemeint sei.

Die Staatsanwältin interessierte sich offensichtlich nicht für die Videos, denn sie hat sich während der Vorführung der Videos permanent mit anderen Dingen beschäftigt und der Vorführung keinerlei Aufmerksamkeit zukommen lassen.

Im zweiten Brainwashing-Video hat Alfred Schaefer auch das folgende Zitat verwendet: „Kriege sind immer die Ernte der Juden.“ Es zeigt, daß die Juden mit den Kriegen immer ein gutes Geschäft gemacht hätten und jetzt daran arbeiteten, den dritten WK in die Wege zu leiten.

Das dritte Video wurde nur solange vorgeführt wie die Übersetzung vorlag.

Die Verhandlung wird morgen, den 17.7.2018 um 11:00 Uhr fortgesetzt.


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Old July 17th, 2018 #23
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Kurzbericht vom achten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Juli 17, 2018

Die Verhandlung wurde am heutigen achten Prozeßtag mit der Mitteilung des Richters eröffnet, daß man die Beweisaufnahme bis zum 16.8.2018 abgeschlossen haben und das Urteil am 17.8.2018 verkünden wolle, weil das Gericht es nicht beabsichtige, die Verhandlung noch bis in den September hineinzuziehen.

Es folgte die Fortsetzung der Vorführung des dritten Brainwashing-Videos an der Stelle, an der man am Tag zuvor die Sitzung unterbrechen musste, weil die Übersetzung des Videos noch nicht vollständig vorlag.

In dem Video wird erläutert, daß beim Sklavenhandel, bei dem maßgeblich Juden beteiligt gewesen wären, bei den Gaskammergeschichten, bei 911 u. a False-Flag-Operationen die Taktik immer die gleiche gewesen sei. Ferner wird erklärt, warum die Stellungnahme von Noam Chomsky zu 911 unglaubwürdig und unrichtig sei. Auch die Phasen, wie die Ziele der Dunklen systematisch durchgesetzt werden würden, werden in dem Video beschrieben. Wie bei den Bolschewiken kalkuliere man 15 bis 20 Jahre für die erste Phase. Insgesamt dauere die Marxismus-Leninismus-Indoktrination drei Generationen. Dann sei die Demokratisierung abgeschlossen, d.h. der moralische Verfall der Gesellschaft sei überall erkennbar. Für den letzten Schritt, der völligen Destabilisierung der Gesellschaft bis hin zum Krieg, benötige man dann noch 2-5 Jahre. Vor dem Krieg werde sich jeder auf einer von beiden Seiten sehen.

Auf die Frage, woher er das im Video verwendete Zitat des ehemaligen Ministerpräsidenten Menachem Begin habe, nennt Alfred Schaefer die entsprechende Literaturangabe:

Unsere Rasse ist die Herrenrasse. Wir sind heilige Götter auf diesem Planeten. Wir sind so weit entfernt von den minderwertigen Rassen, wie sie von Insekten sind. (…) Andere Rassen werden als menschliche Exkremente betrachtet. Unser Schicksal ist es, die Herrschaft über die minderwertigen Rassen zu nehmen. Unser irdisches Reich wird von unseren Führern mit einem Stab aus Eisen regiert werden. Die Massen werden unsere Füße lecken und uns als Sklaven dienen!”- Israels Ministerpräsident Menachem Begin in einer Rede vor der Knesset. Gefunden bei: Amnon Kapeliouk, “Begin and the Beasts”, New Statesman, 25. Juni 1982.

Alfred Schaefer erläuterte weiter, daß sich am Anfang kaum Interesse an den Videos gezeigt habe, daß aber anhand der Reaktionen und zustimmenden Kommentare auf die Videos aus der jüngeren Zeit ein exponentielles Wachstum zu verzeichnen sei, was mit dem Erkennen unserer gegenwärtigen Situation durch die Zuhörer und Zuschauer der Videos in Zusammenhang stehen müsse.

Alle Videos habe er machen müssen, weil er es andernfalls als unterlassene Hilfeleistung hätte ansehen müssen, wenn er nicht tätig geworden wäre. Niemals aber habe er mit seinen Videos böse Absichten verfolgt. Alle Menschen würden über kurz oder lang mit den Auswüchsen der dunklen Machenschaften konfrontiert werden. Alles, was wir jetzt glauben, werde weggefegt werden und alle Lehrer und Professoren würden sich dann erklären müssen, warum sie so lange geschwiegen hätten. Es sei unsere Aufgabe, uns mit der Realität auseinanderzusetzen und die uns aufgetischten Phantasiegeschichten nicht mehr zu glauben.

Der Richter fragte, wie denn diese neue Weltordnung aussehen solle, von der er spreche und Alfred Schaefer antwortete, sie werde jedenfalls nicht so aussehen, daß 60 % der arbeitenden Bevölkerung systematisch kaputt gemacht werden würden. Ferner verweist er auf ein weiteres Buch, in dem prognostiziert werde, daß die Invasoren in die westlichen Industrienationen solange ein freundliches Gesicht machen würden, solange sie uns brauchten und auf uns angewiesen seien. Sobald sie aber eine gewisse Prozentzahl am Bevölkerungsanteil erreicht hätten, würden sie unsere Zivilisation zerstören. Dann werde eine Situation eintreten, die keiner von uns haben wolle und auf die niemand in den Industrienationen vorbereitet sei. Jedes Volk solle jedoch wieder seine Selbstbestimmung zurück haben und nicht mehr von außen gesteuert werden, indem man uns von unseren Wurzeln abgetrennt und uns über das Erzählen von Märchen krank gemacht hätte. Überall auf der Welt sähe es genauso aus wie bei uns und man komme zu den gleichen Schlußfolgerungen.

Der Richter möchte wissen, wie er es denn sehe, wenn jemand eine andere Ansicht habe und zu anderen Ergebnissen komme und Alfred Schaefer erklärt, daß das kein Problem sei, nur könne man das Problem nicht damit lösen, daß man Denkverbote erteile. Die Leute seien hungrig nach logischen Erklärungen.

Die Staatsanwältin wollte wissen, woher er denn die Zeichnung für die Comics in seinen Videos habe und Alfred erläutert, daß sie eine Freundin für ihn gezeichnet habe. Auch nach der Herkunft der Fotos, z.B. von Gandhi oder einem Zitat eines Rabbis erkundigt sie sich, die in verschiedenen Büchern nachlesbar seien, wie Alfred Schaefer erklärt. Die Musik sei lizenzfrei oder von ihm selbst eingespielt worden.

Alfred Schaefer erklärt weiter, daß wir mit Symbolen abgerichtet worden seien wie ein Hund. Je länger man auf der Uni gewesen sei, desto schwerer seien die Menschen erreichbar. Das sei nicht organisch passiert, sondern das sei gezielt gemacht worden. Wenn man zum Arzt ginge, dann müsse man zuerst wissen, woran man erkrankt sei, damit man überhaupt einen Heilungsprozeß einleiten könne. Seine Arbeit solle dabei helfen, die Krankheit zu erkennen. Die Krankheit könne man nicht mit ausweichenden und verlogenen Antworten erkennen, mit denen sich Noam Chomsky selbst unglaubwürdig gemacht habe. Er sei nicht ehrlich gewesen.

Anschließend wurde ein weiteres Video mit dem Titel „C O D O H“ vorgeführt, in welchem drei Leute dazu befragt wurden, warum sie die offene Debatte über den HC unterstützten. Das Gericht wollte wissen, woher Alfred und Monika Schaefer die Interviewpartner kannten und ob es ein Drehbuch zu dem Video gegeben habe. Monika Schaefer erklärt, daß es kein Drehbuch gegeben habe, denn jeder habe versucht, seine Sicht der Dinge zu schildern und man habe ja nur Denkanstöße geben wollen. Die Antwort auf die Frage, ob man Geld für das Video bekommen habe, lautete: „Nein, natürlich nicht!“ Dieses Video sei nur für die englischsprachigen Länder gemacht worden und sei für eine offene und ehrliche Debatte zur Wahrheitsfindung gedacht gewesen. Monika und Alfred Schaefer seien auch jederzeit bereit, ihre Meinung zu revidieren, wenn man Ihnen stichhaltige Beweise vorlegen würde.

Der Antrag auf Haftprüfung in der Sache Alfred Schaefer wurde vom Gericht abgelehnt, weil die Postkarte, die Alfred Schaefer an seine Verwandten geschickt hatte, als Drohung aufgefasst wurde.

Die nächste Verhandlung findet am 26.7.2018 statt.

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Old July 26th, 2018 #24
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Kurzbericht vom neunten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Juli 26, 2018

Die Verhandlung am heutigen 9. Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer wurde mit nur einer Unterbrechung von 45 Minuten als Mittagspause von morgens 9:15 Uhr bis 17:00 Uhr straff fortgesetzt. Nachdem der Vertreter des Rechtsanwaltes von Monika Schaefer, Herr Böhmer, begrüßt worden war, wurde das Video „Question about – Warum wir es geglaubt haben“ in englischer Sprache gezeigt. Die zwei anwesenden jungen Referendarinnen wurden anschließend, auf Wunsch des Staatsanwaltes gebeten, den Raum zu verlassen, weil sie der anschließenden Verlesung der deutschsprachigen Übersetzung durch eine Dolmetscherin nicht beiwohnen sollten.

In diesem Video wird darüber berichtet, daß Steven Spielberg für seinen Film „Schindlers Liste“ Bildmaterial von Toten und Leichenbergen verwendet habe, die in Wahrheit jedoch nicht von getöteten Juden stammten, sondern von Menschen, die z.B. bei den Allierten Luftangriffen auf Nordhausen getötet worden seien. Bestätigt habe das ein Jude, der selbst im KL Mittelbau-Dora nördlich von Nordhausen gewesen sei. Nach seiner Aussage, seien die Toten nicht von den Nazis gewesen, sondern von der Royal Airforce und von den Amerikanern, die nach den Bombenangriffen auch noch mit Tieffliegern auf die Leute geschossen hätten.

Im Video wurde gefragt, warum man in den Konzentrationslagern Krankenhäuser gehabt habe, wenn man die Juden habe umbringen wollen? Offenbar sei man doch daran interessiert gewesen, die Inhaftierten bei bester Gesundheit zu erhalten, um sie als Arbeitskräfte einsetzen zu können. Auch seien die Opferzahlen über 6 Mio laufend nach unten korrigiert worden. Die Zahl 4 Mio. stamme angeblich von Rudolf Höß und sei inzwischen auf 1 Mio herunter korrigiert worden. Bereits Jahrzehnte vor dem 2. WK seien Gerüchte kursiert, daß 6 Mio. Juden in Todesgefahr seien,
. Aber die Geschichte über den HC würde sich ändern, weil sich inzwischen zahlreiche Behauptungen darüber als bloße Propaganda herausgestellt hätten. Als man in Amerika einen angeblichen Zeugen befragte, dessen Geschichte als frei erfunden entlarvt worden war, warum er denn solche Lügen verbreitet habe und wie er andere damit zu Unrecht beschuldigen konnte, habe dieser geantwortet: „Aber in meiner Vorstellung war es wahr!“

Manipulierende Künstler wollten uns glauben machen, daß ein Duschraum als Gaskammer verwendet werden könne. Tatsächlich habe es vier Ungeziefervernichtungskammern gegeben. Die Kleidung habe man nach der Ungezieferbehandlung draußen zur Lüftung aufgehängt. Uns aber habe man verkauft, die Inhaftierten hätten nackt in eine Vergasungskammer gehen müssen. Bei Untersuchungen von angeblichen Gaskammern habe sich auch herausgestellt, daß nicht eine einzige Leitung in der Lage gewesen wäre, Gas irgendwohin zu transportieren.

Anläßlich eines nationalen HC-Gedenktages habe man von einer 90-jährigen HC-Überlebenden berichtet, die behauptete, Himmler habe im November 1944 alle Vergasungsvorrichtungen abbauen lassen, um Beweise zu vernichten. Der preisgekrönte Journalist, der diese Geschichte gebracht habe und dessen Vater über einflussreiche Kontakte verfüge, sei aber selbst Jude und deshalb keine glaubwürdige Quelle.

Ein weiteres Video in englischer Sprache mit dem Titel „Gerd Ittner – A Dissident speaking out“ wurde vorgeführt, in dem sich Gerd Ittner mit kräftiger Wortwahl darüber beklagt, daß man in der BRiD Meinungsdelikte kriminalisiere, auf der anderen Seite aber Straftaten von zugereisten Schwerstkriminellen bagatellisiere. Es müsse erlaubt sein, seine eigene Meinung zum Ausdruck zu bringen, denn wenn das System nur durch die Unterdrückung der freien Meinung aufrecht erhalten werden könne, werde es eines Tages vor der Todesstrafe auch nicht mehr zurück schrecken, wenn es der politische Meister so verlange. Jeder wisse doch, daß die Wahrheit nicht mehr aufzuhalten sei. Man müsse sich nicht schämen, wenn man die Lügen einmal geglaubt habe. Man müsse sich aber schämen, wenn man der letzte ist, der begreift, daß es Lügen seien. Alfred Schaefer kommentierte dieses Video mit dem Hinweis, daß es nicht aggressiv gemeint gewesen sei, sondern, daß es uns auf den Ernst unserer Lage aufmerksam machen sollte. Der RA ergänzte, daß der Schwerpunkt dieses Videos nicht auf dem HC lag, sondern sich auf die Meinungsfreiheit beziehe und vorwiegend im englischsprachigen Raum verbreitet worden sei.

Ein drittes Video zeigt ein Gespräch zwischen Monika Schaefer, Alfred Schaefer und Brian, der selbst auch ein Videomacher im englischsprachigen Raum ist. Darin spricht Monika über die Lügenpropaganda, die bereits in der Schule verbreitet werde und über Filme überall präsent gehalten werde. Die tödlichste Waffe, die sie gegen uns eingesetzt hätten, sei die Lüge. Doch wenn man das einmal erkannt habe, verstehe man auch, warum die Juden in der Vergangenheit schon immer aus allen Ländern hinausgeworfen worden seien. Jetzt wollten sie ihr Geschäftsmodell auf die ganze weiße Rasse ausweiten und uns daran hindern, die Wahrheit zu verbreiten, indem sie sie als gefälschte Nachrichten, als Fake News bezeichneten.

Alfred Schaefer fragte im Anschluß an diese Filmvorführung, warum die Juden in Kanada wollten, daß die Polizei hier in Deutschland seine Ausrüstung abholten? Eine Jüdin, Noel Egnazia, habe deutlich gesagt, die weiße Rasse sei das Krebsgeschwür der Menschheit. Wenn man also eine weiße Hautfarbe habe, sei man heute im Fadenkreuz der Juden.

Der Richter erkundigte sich erneut danach, ob es für die Video ein Drehbuch gegeben habe. Alfred Schaefer verneint diese Frage und ergänzt, daß er an 3 bis 5 Talkshows in der Woche teilgenommen habe, weil er diese Form für die Verbreitung effektiver empfunden habe. Die Videos seien auf verschiedenen Plattformen verbreitet worden, nicht nur auf Youtube, weil sie dort immer wieder gesperrt worden wären. Es sei aber immer charakteristisch für ein System, alles zu verbieten, wenn es kurz vor dem Kollabieren stehe. Die Frage aber müsse erlaubt sein, wer eigentlich die Juden vor den Juden beschütze? Es sei bei den Juden immer so gewesen, daß sie bereit gewesen seien, niedere Juden zu opfern, um ein großes Ziel für die Judenheit zu erreichen.

Zum Schluss wurde ein Video mit Ursula Haverbeck gezeigt, zu dem Alfred Schaefer sagte, sie sei weltweit zu einer Ikone geworden, was ihre Inhaftierung nur verstärkt habe, weil man sich im westlichen Ausland nicht vorstellen könne, daß man eine 90-jährige Frau wegen ihres Meinungsbildes ins Gefängnis stecke würde, was auch in keinem anderen Land der westlichen Welt stattfinden würde.

Anschließend verliest Alfred Schaefer zu allen Anklagepunkten sein Verteidigungsplädoye. Er zitiert aus den Kommandaturbefehlen, aus Gerichtsurteilen und aus wissenschaftlichen Berichten, die u.a. belegen, daß Yad Vashem am 27.4.1990 bestätigt habe, daß niemals Seife aus Juden gemacht worden sei oder, daß am 22.10.2015 in Naumburg im Fall Püschel die Zahl 6 Mio. auf 3 Mio herunterkorrigiert worden sei. Er beantragt zu allen Anklagepunkten einen Sachverständigen, der alle Punkte bezeugen und seine Glaubwürdigkeit unterstreichen würde. Auch, daß es wahr sei, daß es auf deutschem Boden keine Vernichtungslager gegeben habe. Schwierig sei die Beweislastumkehr. Jeder Angeklagte mache sich bei seiner Verteidigung schon strafbar. Dieses Verfahren sei eine bequeme Möglichkeit, alle mundtot zu machen.

Der Richter erkundigt sich bei Alfred Schaefer, ob er seinen Beweisantrag selbst geschrieben habe, was Alfred Schaefer mit Blick zu seinem RA bejaht. Der RA antwortete auf die Frage des Richters, ob er auch etwas dazu zu sagen habe, daß er es vorziehe, dazu keine Stellung zu nehmen, weil ihm dies zu gefährlich sei und er sich nicht strafbar machen wolle.

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Old August 10th, 2018 #25
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Kommt nach München für Monika und Alfred Schäfer

Der Volkslehrer

Am 14. 16. und 17. August finden in München die Verhandlungen gegen Monika und Alfred Schäfer statt.

Kommt bitte dorthin und unterstützt die beiden Kämpfer für die freie Rede durch Eure Anwesenheit.

Landgericht München II
Nymphenburger Straße 16
80 335 München

Beginn: 10 Uhr


https://vk.com/video356447565_456239868

https://germanica-imperii.blog/2018/...fred-schaefer/

https://terraherz.wordpress.com/2018...fred-schaefer/

Last edited by alex revision; August 10th, 2018 at 11:21 AM.
 
Old August 15th, 2018 #26
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Kurzbericht vom zehnten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Veröffentlicht von: Kurzeram: August 14, 2018

Der heutige Prozeßtag begann um 10:00 Uhr, war sehr gut besucht und startete gleich mit einem kleinen Tumult in den Rängen der für Journalisten reservierten Plätze. Der Volkslehrer saß hinter den Journalisten und diese beschwerten sich darüber, daß der VL nur hinter ihnen säße, um von ihnen abzuschreiben oder zu beobachten, was sie täten. Der VL sagte, daß er dann wohl die Augen schließen müsse während der Verhandlung, wurde aber nicht aufgefordert, sich woanders hinzusetzen. In der Pause hat der VL den Richter gefragt, warum er als Journalist nicht akkreditiert werden könne. Nach der Mittagspause war er dann akkreditiert und hat sich entsprechend in die Journalistenbank gesetzt. Das hat einem anderen Journalisten offenbar nicht gefallen, denn er sprang auf und rückte demonstrativ einen Sitzplatz weiter, um nicht direkt neben dem VL sitzen zu müssen.

Vor Verhandlungsbeginn wurde nochmals auf die Dringlichkeit hingewiesen, das Urteil wegen der bevorstehenden Urlaubszeit am Freitag, dem 17.8.2018, verkünden zu wollen. Alfred Schaefer regte dennoch an, alle seine Videos zu zeigen, weil diese selbsterklärend seien, speziell der Inhalt des Videos von „Red Eye“.

Die Verhandlung wurde anschließend wieder aufgenommen mit der Verlesung des letzten Teils der Übersetzung des Films „Questions about Holocaust“, weil dieser für die vorhergehende Verhandlung noch nicht vollständig vorlag. Dieser Teil beschreibt die Kriegsverbrechen der Amerikaner an deutschen Wachsoldaten im KL Dachau 1945. Diese Soldaten waren erst kurz bevor die Amerikaner gekommen waren, nach Dachau abkommandiert worden. Sie haben ihre Waffen abgegeben, wurden von den Amerikanern zusammengetrieben, an eine Wand gestellt und sofort erschossen. Eine solche Behandlung von Kriegsgefangenen Soldaten ist ein Kriegsverbrechen, das bislang nie geahndet wurde.

Ferner wurden die Verhältnisse in den Lagern Nordhausen und Bergen-Belsen beim Einfall der Alliierten beschrieben. Das KL Nordhausen wurde von den Amerikanern am 3. April 1945 bombardiert. Auch Züge, in denen Häftlinge saßen, wurden beschossen. Im Lager selbst waren 4.000 Kranke, die mit Bordkanonen (Maschinengewehren) aus Flugzeugen beschossen wurden. Die Wasserversorgung des Lagers war zuvor von den Briten gesprengt worden. Ein jüdischer Augenzeuge berichtete, daß erst mit den alliierten Luftangriffen und den Brandbomben das Lager zur Hölle geworden wäre. Nach der Einnahme des Lagers mit Bodentruppen habe man diese vorgefundene Hölle gefilmt und in zynischer Art und Weise als deutsche Greueltaten dargestellt und als Beweismaterial in den Nürnberger Prozessen verwendet.

Der Rechtsanwalt bat um eine Überarbeitung der Übersetzung. Alfred kommentierte die Übersetzung dahingehend, daß die Wahrheit gesagt werden müsse und seine jetzige Zeit im Gefängnis sehr lehrreich für ihn sei, weil sie ihm zeige, daß auch schon sehr viele junge Leute über die wahre Situation Bescheid wüßten.

Anschließend wurde ein Video über Ernst Zündel gezeigt, das von einem „American citizen“, jedoch nicht von Alfred oder Monika Schaefer stammt. Zündel berichtet in diesem Video darüber, wie er wegen der zunehmenden Angriffe gegen ihn von Kanada in die VSA flüchten musste. Zum 50. Jahrestag der Kapitulation der Deutschen am 8. Mai 1995 sei u.a. sein Haus in Kanada in Flammen aufgegangen und völlig zerstört worden. Als in den VSA die Gültigkeit seines Passes abgelaufen war, sei er verhaftet worden und am 19. Februar 2003 nach Kanada abgeschoben und 2005 an Deutschland ausgeliefert worden. Es solle Beweise dafür geben, daß die ADL mit drei sogenannten Demokratien Geheim-Abkommen habe, die die Abschiebung Ernst Zündels von Kanada nach Deutschland ermöglicht haben sollen. Die Überführung Zündels nach Deutschland sei mit einem Privatflugzeug und 7 Beamten erfolgt.

Im Gespräch mit Robert Faurisson sagt Ernst Zündel in diesem Video: „Ich bin glücklich in meiner Rolle, wenn ich etwas beigetragen habe für die Wahrheit und die Freiheit für unser Land. Wie viele Leute in der Geschichte haben diese Möglichkeit?“

Im Anschluß an die Vorführung dieses Filmes betont Alfred Schaefer, daß dieser Film für ihn sehr wichtig gewesen sei, weil er ihm geholfen habe, sehr viel zu verstehen.

Die Anklagepunkte gegen Alfred Schaefer sind „Aufstachelung zum Haß und Verächtlichmachung oder Verleumdung“. Die Kammer beantragte zum Schluß dieses Verhandlungstages gegen 17:00 Uhr, die Tatvorwürfe Nr. 1, 5 und 8 gegen Alfred Schaefer und die Tatvorwürfe Nr. 8 und 9 gegen Monika Schaefer aufzuheben.

Die Verhandlung wird am Donnerstag, dem 16.8.2018, um 9:15 Uhr fortgesetzt.

Anm. des Prozeßbeobachters: Hoffen wir, daß die Fälle Monika und Alfred Schaefer nicht zu einem weiteren Flecken der BRD-Justiz mutieren.

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Old August 16th, 2018 #27
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Kurzbericht vom elften Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

August 16, 2018

Der heutige Verhandlungstag begann mit der Verlesung eines Gerichtsurteils, in dem Alfred Schaefer vorgeworfen wird, volksverhetzende Äußerungen auf einer Demonstration in Dresden gemacht zu haben, wofür er zu 100 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt worden ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Alfred Schaefer dagegen das Rechtsmittel der Berufung eingereicht hatte. Eine Stellungnahme zu diesem Urteil sei nicht notwendig, weil der Angeklagte Alfred Schaefer nur versuche, mit einer unendlich pseudowissenschaftlichen Beweisführung den offenkundigen Völkermord der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Abrede zu stellen.

Anschließend wurde über Strafnormen in Deutschland diskutiert. Einer der beiden Anwälte vertrat die Ansicht, daß das Gericht Monika und Alfred Schaefer insbes. über den § 130 StGB aufklären müsse, weil ja beide den Großteil ihres Lebens im Ausland verbracht hätten und man nicht davon ausgehen könne, daß dieser ihnen bekannt sei, zumal es sich dabei ja auch um ein Sondergesetz handele, was Juristen zwar verstünden, einem Laien aber nicht unbedingt bekannt sein dürfte. Der Richter war der Meinung, der Anwalt könne die beiden Angeklagten auch in der Mittagspause darüber aufklären, was der RA ablehnte, weil ihm auch eine Pause zustünde. Er wolle andernfalls einen Antrag stellen, daß das Gericht die beiden Schaefers über den § 130 StGB aufkläre. Die Antwort des Gerichts steht noch aus. Man wendete sich zunächst einem weiteren Video zu.

Gezeigt wurde das Video „End of the lies“ in englischer Sprache, welches auch mit russischem Untertitel und auf verschiedenen Videoplattformen verbreitet worden sei, was mit einiger Empörung seitens des Gerichtes zur Kenntnis genommen wurde. Das Video behandelt zahlreiche Ereignisse der jüngeren Geschichte von den Anschlägen auf das WTC am 11. September 2001 über den Holocaust bis hin zur Mondlandung. Die Sprecher im Video verdeutlichten, daß alle Weißen weltweit in Geiselhaft genommen worden seien und daß man sehr betroffen darüber sei, daß gerade die Deutschen, die einen Hegel, Mozart und Schiller hervorgebracht hätten, sich mit Denkverboten terrorisieren lassen würden. Als jüdische Zeugen kamen u.a. zu Wort: Benjamin Freedman mit seiner Rede aus dem Jahre 1961 sowie Barbara Lerner Spectre mit ihrer Aussage über den geplanten Multikulturalismus in Europa.

Der Rechtsanwalt von Alfred Schaefer wies ausdrücklich darauf hin, daß Alfred Schaefer während des Prozesses mehrfach zum Ausdruck gebracht habe, daß sich seine Vorwürfe nicht gegen alle Juden richteten, sondern nur gegen diejenigen, die die Absicht verfolgten, weiße Menschen auslöschen zu wollen, damit es für sie unmöglich werde, ihre Überlegenheit und ihren Führungsanspruch in der Welt aufrecht erhalten zu können. Gegen derlei Äußerungen müsse man sich laut Alfred Schaefer zur Wehr setzen, weil er sich damit direkt angegriffen fühle.

Auf Anweisung des Richters durften sich Prozeßbeobachter nachmittags nach der Mittagspause keine Notizen mehr machen. Nur Journalisten blieb es gestattet, während der Verhandlung zu schreiben. Polizisten wurden damit beauftragt, die Zuhörer zu beobachten, damit diese Anweisung auch eingehalten wurde.

Im weiteren Verlauf des Nachmittages wurde eine Kriminalhauptkommissarin aus Fürstenfeldbruck vernommen, die per Strompost eine Anzeige von der Menschrechtskommission B’nai B’rith aus Kanada gegen Alfred Schaefer erhalten und aufgrund dieser drei Hausdurchsuchungen in Alfred Schaefers Wohnung veranlasst hatte. Detailliert listete sie auf, welche Gegenstände man in der Wohnung von Alfred Schaefer vorgefunden habe, was wo gestanden sei, wie genau die Wohnung beschaffen sei und daß man zwei Wohnungen zu einer zusammengelegt habe.

Im Anschluss daran trug ein Sachverständiger für IT und Video ein Gutachten über die gezeigten Videos vor, welches die gezeigten Videos als nicht amateurhaft, sondern als professionell gemacht bewertete.

Die Staatanwaltschaft beantragte am Schluß des heutigen Verhandlungstages, der erst gegen 20:00 Uhr endete, verschärfte Haftbedingungen für Alfred Schaefer, weil dieser mehrere Sprachen spreche, viel in der Welt herum gekommen sei und auch Geld hätte, so daß erhöhte Fluchtgefahr bestehen würde.

Als Ausweichtermin für die Verkündigung des Urteils wurde der 14. September 2018 als möglicher Termin genannt, für den Fall, daß man Morgen, am 17.8.2018, ab 9:15 Uhr die Verhandlung nicht zu Ende führen könne.

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Old August 17th, 2018 #28
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Kurzbericht vom zwölften Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

August 17, 2018

Während sich alle Zuhörer im Gerichtssaal nach dem Betreten des Gerichts wieder setzten, blieb Sylvia Stolz stehen und erkundigte sich beim Richter nach der Rechtsgrundlage für das am Tage zuvor erteilte Notizverbot im Zuschauerraum. Der Richter antwortete ihr, daß er dieses Verbot beschlossen habe. Daraufhin ergriff der Rechtsanwalt von Monica Schaefer das Wort und wies daraufhin, daß es ein Verwaltungsgerichtsurteil gäbe, in dem festgestellt worden sei, daß es in öffentlichen Verhandlungen kein Notizverbot geben könne. Sollte der Richter es also nicht erlauben, daß sich Zuhörer Notizen machten, dann wolle er einen entsprechenden Antrag stellen, damit dieses Recht von allen Zuhörern wahrgenommen werden könne. Daraufhin zog sich das Gericht zur Beratung für eine ¾-Stunde zurück und verkündete daraufhin, daß es den Zuhörern erlaubt sei, Notizen zu machen, jedoch keine Mitschriften anzufertigen.

Anschließend wurde erneut die Kriminalhauptkommissarin in den Zeugenstand gebeten und dazu befragt, wie man an die bislang gezeigten Videos gelangt sei, denn zum angegebenen Zeitpunkt seien die Videos in Deutschland bereits nicht mehr abruffähig gewesen. Diese Frage konnte die Kriminalhauptkommissarin nicht beantworten und verwies stattdessen auf einen dafür zuständigen Kollegen. Einer der Rechtsanwälte stellte daher den Antrag, den genannten Kollegen dazu zu befragen, da ein für Deutschland gesperrtes Video in Deutschland nicht strafbar sein könne. Das Gericht zog sich erneut zur Beratung zurück und verkündete anschließend, daß der Kollege für längere Zeit krankgeschrieben sei, möglicherweise gar nicht mehr in den Dienst zurückkehren würde und daher als Zeuge nicht zur Verfügung stünde. Der Rechtsanwalt antwortete, daß der Kollege für die Ausübung seines Dienstes krankgeschrieben sei, was aber nicht bedeute, daß er nicht als Zeuge vor Gericht geladen werden könne. Wenn weltweit im Jahr 2014 fünf Milliarden Videos hochgeladen werden und im Jahr darauf 6 Milliarden, dann könnten die wenigen Videos von den Schaefers keine Gefahr darstellen und seien nur dem Sondergesetz § 130 geschuldet. Er bestehe daher auf die Ladung des Kollegen der Hauptkommissarin, um im Einvernehmen mit einem Sachverständigen für Zeitgeschichte feststellen zu können, wie man an die Videos gelangt sei, die in Deutschland zum angegebenen Zeitpunkt offiziell gar nicht abruffähig gewesen seien.

Alfred Schaefer erklärte, daß er keinen sachlichen Grund dafür sähe, warum sein Beweisantrag vom 26.7.2018 vom Gericht unterbunden werden würde. Dies sei der Grund dafür, warum in Zeitschriften wie etwa „Blick nach rechts“ seine Gedankengänge als wirre Verschwörungstheorien dargestellt werden würden. Die Öffentlichkeit könne sich ja aufgrund der Unterbindung von Beweisanträgen kein vollständiges Bild von der tatsächlichen Sachlage machen. Er habe z.B. Noel Ignatiev, einen jüdischen Professor von der Harvard University, zitiert, der in seinen Studien zu dem Schluss gekommen sei, daß alle Weißen demontiert und zerstört werden müßten, weil „wir es so wollen“. „Rassenverräter üben Loyalität an der Menschheit“ habe er ferner auch gesagt. Der Journalist Deniz Yücel habe gesagt: „Der baldige Abgang der Deutschen ist Völkersterben von seiner schönsten Seite. Eure DNA ist eine Scheußlichkeit.“ Solche Aussagen seien keine Einzelfälle und Ursache für seine Notrufe wie seine Videos zu verstehen seien.

Die Staatsanwältin erklärte, ein Beweisantrag sei ungeeignet, weil wiederholt die gleichen Ansichten vorgetragen würden.

Nachdem weitere, neue Beweisanträge gestellt wurden, kam der vorsitzende Richter zu der Ansicht, daß die Anwälte es offensichtlich nicht so eilig hätten, zu einem Abschluß des Prozesses zu kommen wie das Gericht, weshalb er die Verhandlung für beendet erklärte und die folgenden Verhandlungstermine bekannt gab: 14.9., 21.9. und 26.9.2018.

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Old September 15th, 2018 #29
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Kurzbericht vom dreizehnten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

14. September 2018

Dankend übernommen von: http://die-heimkehr.info


Am heutigen 13. Prozeßtag wartete in der Früh bereits Spiegel-TV auf den Volkslehrer und bedrängte ihn bei seinem Erscheinen mehrfach dazu, ihnen ein Interview zu geben, was er dann schließlich auch tat. Anschließend machten sie weitere Filmaufnahmen vor und im Gerichtssaal. Dabei wurden auch andere Prozeßteilnehmer (zum Teil gegen ihren Willen) gefilmt und nach ihren Beweggründen zur Prozeßbeobachtung befragt.

Zum Verhandlungsbeginn wurde vom Gericht mitgeteilt, daß der Kriminalbeamte, der als Zeuge dazu befragt werden sollte, wie er ein Video hatte sichern können, das zum Zeitpunkt der Anklageerhebung für den Zugriff aus Deutschland bereits gesperrt war und dessen Beweiskraft für eine Anklageerhebung in Deutschland deshalb in Frage gestellt worden war, nicht vor Gericht erscheinen könne. Als Begründung wurde mitgeteilt, daß der Beamte an einer posttraumatischen Belastungsstörung leide und eine Zeugenvernehmung vor Gericht den Heilungsprozeß schwer beeinträchtigen würde.

Die Anwälte von Monika und Alfred Schaefer beantragten daraufhin die schriftliche Vorlage der Ablehnung des vorgeladenen Zeugen, was zu einer zweieinhalbstündigen Unterbrechung der Verhandlung führte. In der Schriftfassung über die Ablehnung der Vorladung des Zeugen stellten die Rechtsanwälte einige Ungereimtheiten fest, die den Verdacht aufkommen ließen, daß die Ärztin vom Richter so beeinflußt worden sein könnte, daß ihr Attest die Zeugenvorladung verhindern mußte. Die Rechtsanwälte der Schaefers stellten daher einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, was zunächst dazu führte, daß das entsprechende Video als Beweismittel für die Anklage gegen Alfred Schaefer zurückgezogen wurde.

Die Staatsanwältin beantragte die Ablehnung der Beweisanträge von Alfred Schaefer, weil alles, was er vorgetragen habe, auf Vermutungen beruhe, worauf man sich bei Gericht nicht stützen könne und die Antragsfülle eher den Verdacht auf eine Prozeßverschleppung nahe legen würde. Man sei vor diesem Gericht gehalten, eine Haftsache zu verhandeln und könne das nicht ewig hinauszögern. Schließlich habe man bereits 14 Verhandlungstage beansprucht.

Einer der Anwälte widersprach dem Vorwurf der Prozeßverschleppung, weil die Anklage ja von der Staatsanwaltschaft erhoben worden sei und er als Anwalt nur seiner Pflicht der Verteidigung nachkomme, die er schließlich im Sinne seines Mandanten wahrnehmen müsse.

Als erfreuliche Nachricht konnte einer der Rechtsanwälte verkünden, daß es inzwischen sehr viele Rechtsanwälte gäbe, die an seinen Fortbildungskursen teilnehmen würden, bei denen es auch um den Umgang mit § 130 StGB ginge. Früher seien es nur vereinzelte Rechtsanwälte gewesen, die sich mit diesem Sondergesetz befaßt hätten. Jetzt würden es immer mehr werden, die sich für das Thema interessierten.

Die Verhandlungstage wurden anstelle von ursprünglich zwei weiteren auf weitere fünf Tage erweitert. Die neuen Termine sind:


21.9., 9:30 Uhr

24.9. 9:30 Uhr

28.9. 9:30 Uhr

18.10. 9:30 Uhr

22.10. 9:30 Uhr



https://wir-sind-monika.com/2018/09/...icht-muenchen/





Last edited by alex revision; September 17th, 2018 at 10:12 PM.
 
Old September 17th, 2018 #30
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Die Anklageschrift aus München

17. September 2018

Nun wurde die Anklage ausreichend vor der Inquisition behandelt, um sie auch endlich einer breiten Öffentlichkeit zur Kenntnis bringen zu dürfen. Ich hoffe es sind nicht zu viele „Juristen“ unter den Lesern der Seite, denn sie könnten durch diese „Glanzleistung“ peinlich berührt sein. Einige grobe Fehler haben wir schon berichtigt, um die Lesbarkeit zu gewährleisten. In der BRD scheint es jetzt „Mode“ zu sein, Dilettanten damit zu beauftragen, Anklageschriften zu verfassen.

Wenn ich mir nur ansatzweise vor Augen führe, wie die Erwiderungen, Anträge oder Einlassungen der Angeklagten (also auch der Verteidigung) verfaßt sind, frage ich mich: Wie können zwei so unterschiedliche „Welten“ in einem Saal zusammen treffen? Wer juristisch etwas bewandert ist, möge sich hier ein Bild davon machen, was ich meine.

Freiheit für die Geschwister Schaefer! Freiheit für alle politischen Gefangenen der jüdischen Demokratien!

https://wir-sind-monika.com/2018/09/...-aus-muenchen/
 
Old September 21st, 2018 #31
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Kurzbericht vom vierzehnten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Der heutige Prozeßtag begann mit der Verlesung zweier Briefe, die von Alfred und Monika Schaefer während ihrer Haftzeit geschrieben worden waren. Die Justizanstalt hatte sie „angehalten“, also gelesen, kopiert und zu den Prozeßakten gelegt. Die Verlesung der Briefe erfolgte trotz der Proteste der Rechtsanwälte, die die Briefe zuvor nicht hatten einsehen können. Nach der Verlesung wurden den Anwälten Kopien der Briefe ausgehändigt und – wenn auch widerwillig – eine Pause zum Lesen der Briefe gewährt. Der Rechtsanwalt von Alfred Schaefer erklärte nach dem Studium der Schriftfassung, daß es sich bei den Äußerungen Alfreds in seinem Brief nicht um einen Hassaufruf, sondern um Ironie über die verdrehte Darstellung der Medien über die Ereignisse in Chemnitz handele

https://wir-sind-monika.com/2018/09/...icht-muenchen/

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Old September 28th, 2018 #32
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Kurzbericht vom fünfzehnten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

September 24, 2018

Am heutigen Prozeßtag wurde Gerd Ittner als Zeuge vernommen, der am 8.8.2018 ein Entlastungsschreiben für den Angeklagten Alfred Schaefer bei Gericht eingereicht hatte, das den Anwälten bislang vorenthalten und ihnen erst auf deren Nachfrage am letzten Freitag, den 21.9.2018, zur Kenntnis gegeben worden war. Wegen des Verdachts auf Beweismittelunterdrückung seitens des Gerichtes hatten die Rechtsanwälte einen Befangenheitsantrag angekündigt, den sie heute fristgerecht um 11:02 Uhr eingereicht haben. Daraufhin hatte das Gericht die Vorladung Gerd Ittners als Zeugen für den heutigen Verhandlungstag bestimmt.

Die Staatsanwältin äußerte sich zu den Beweisanträgen Alfred Schaefers dahingehend, daß der erste Antrag ganz schnell erledigt sei, weil die darin geforderte eidestattliche Erklärung über die Zugehörigkeit der Richter zu einem mosaischen Glauben oder sonst einer talmudistischen Verpflichtung in der Strafprozeßordnung gar nicht vorgesehen sei. Auch die übrigen Anträge, mit Ausnahme des Befangenheitsantrages, wurden von ihr abgelehnt, u.a. mit der Begründung, daß es ein grobes Mißverhältnis zwischen den Aussagen Ittners und dem Prozeßgegenstand gäbe, daß es sich um ein „buntes Allerlei“ handele und man sich bei der Kammer schließlich an die Gesetze halten müsse und daß die Aussagen Ittners offenbar nur für verfahrensfremde Zwecke mißbraucht werden würden. Bezüglich der von Alfred Schaefer als Beweis für die geplante Ausrottung der weißen Rasse durch die Juden vorgebrachten Zitate und Quellen, die auch Teil der Anklage gegen ihn wegen Volkshetzung sind, erklärte die Staatsanwältin, daß diese als Beweisvorlage für die Entscheidung unerheblich seien.

Die Verteidiger plädierten erneut für die Vernehmung des Zeugen Ittner, weil es wichtig sei, die Beweggründe zu erfahren, warum Gerd Ittner Alfred Schaefer dazu gedrängt hatte, ein Video zu machen.

Gerd Ittner erklärte, nachdem er in den Zeugenstand berufen worden war, daß er keine Aussage machen wolle, weil er gar keine Ladung als Zeuge bekommen habe. Man habe ihn in der früh um 6:30 Uhr geweckt und mitgeteilt, daß er vor Gericht zu erscheinen habe. Man habe ihm erst aufgrund seiner Einwände am heutigen Morgen noch im Gefängnis eine schriftliche Ladung vorgelegt, die aber nicht seinen Namen trug. Ihm sei dann eine zweite Ladung vorgelegt, aber nicht ausgehändigt worden, auf der wieder etwas Falsches gestanden sei und habe ihn dann zwangsweise (in Handschellen) zur Zeugenvernehmung abtransportiert. Da Gerd Ittner keine Zeugenvorladung vorlegen konnte, wurde er zu seinen persönlichen Daten befragt, wobei Gerd Ittner immer wieder auf seine nicht korrekte Ladung verwies, auf die er sich auch nicht hatte vorbereiten können, bis der vorsitzende Richter ihn zurecht wies, daß er die Fragen stelle, andernfalls müsse er zu zwangshafter Ordnung schreiten. Ins Protokoll ließ der vorsitzende Richter diktieren, daß Gerd Ittner dem vorsitzenden Richter ständig ins Wort falle. Als Gerd Ittner erklärte, daß die Entstehung des Videos mit seiner Entführung 2012 aus Portugal zusammenhinge, wurde er vom Richter wiederum ständig unterbrochen mit dem Hinweis, daß dies den Richter nicht interessiere, er nicht lügen solle und man ihn als Zeugen auch wieder ausladen könne. Schließlich wurde beratschlagt, ob man Gerd Ittner einen Zeugenbeistand zur Seite stelle solle, da es ihm auch gesundheitlich nicht gut ginge. Als der Richter Gerd Ittner erneut unterbrach, ergriff einer der Rechtsanwälte das Wort und kritisierte die Art der Zeugenbefragung durch den Richter. Man könne Zeugen anleiten, man solle sie aber nicht permanent unterbrechen, was auch ein Geschmäckle habe und den Zeugen emotional immer aufgebrachter werden ließe. Gerd Ittner wurde während dieser Auseinandersetzung zwischen dem Richter und dem Anwalt aus dem Zeugenstand abgeführt, weil der Richter diese nicht vor dem Zeugen austragen wollte.

Nachdem sich Richter und Rechtsanwalt über die Art der Zeugenbefragung ausdiskutiert hatten, erklärte der Richter: „Dann können wir jetzt so weitermachen, wie ich mir das vorstelle.“ „Was soll denn das?“ erklang es von irgendwoher und wieder wurde eine Sitzungsunterbrechung angeordnet.

Anschließend erklärte Gerd Ittner, daß er sich nicht mehr in der Lage fühle, eine Zeugenaussage zu machen, da er noch immer an Zahnschmerzen leide, die letzten Nächte nicht geschlafen habe und völlig unvorbereitet in die heutige Verhandlung gebracht worden sei. Seine Konzentrationsfähigkeit sei vollkommen erschöpft. Die Zeugenvernehmung wurde damit auf den kommenden Freitag, den 28.09., ab 9:30 Uhr verlegt. Angedacht wurde allerdings, Gerd Ittner nicht zurück nach Nürnberg zu bringen, sondern nach Stadelheim bei München, wo er allerdings wieder keine Unterlagen zur Verfügung haben würde, um sich auf die Verhandlung am kommenden Freitag vorzubereiten.

***

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Kurzbericht vom sechzehnten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

September 28, 2018


Der heutige Prozeßtag begann um 9:30 Uhr mit der Zeugenvernehmung von Gerd Ittner, der vom Gericht geladen worden war, um eine Zeugenaussage bezüglich seines Entlastungsschreibens zugunsten Alfred Schaefers zu machen. Da die Zeugenvorladung Gerd Ittners nicht ordnungsgemäß auf seinen korrekten Namen ausgestellt worden war (anstelle von Gerd Ittner trug sie den Namen Gerhard Ittner), unterbrach Gerd Ittner den Richter mit dem Hinweis darauf, er müsse zur Klarstellung zunächst eine Erklärung abgeben, worauf der Richter eine 5-minütige Prozeßpause anordnete. Als der Richter die Zeugenbefragung wieder aufnehmen wollte, unternahm Gerd Ittner erneut den Versuch, zunächst eine Erklärung über seine Person abzugeben, was der Richter wiederum ablehnte mit der Bemerkung, nur an einer Zeugenaussage interessiert zu sein. Während einer weiteren Prozeßpause versuchte Gerd Ittner mit Personen im Zuschauerraum, den Anwälten und den Angeklagten Kontakt aufzunehmen, was dazu führte, daß er von den Justizbeamten harsch angegangen wurde und aus dem Gerichtssaal abgeführt wurde. Nach dieser weiteren Unterbrechung setzte der Richter die Verhandlung fort mit der Verurteilung Gerd Ittners zu 100 € Ordnungsstrafe oder ersatzweise Ordnungshaft über zwei Tage. Die Zeugenvernehmung wurde damit beendet und Gerd Ittner zum Transport in die JVA Stadelheim bei München entlassen. Dorthin war er bereits nach dem letzten Verhandlungstag verbracht worden, ohne ihm auch seine Unterlagen zugänglich zu machen, die sich noch in der JVA Nürnberg befinden, in die er wegen gewaltfreier, dissidenter Äußerungen inhaftiert worden war.

Nachtrag: Gerd Ittner wurde am vergangenen Montag nach der Verhandlung im Landgericht München nicht nach Stadelheim verbracht, sondern nach Nürnberg zurückgebracht. Von dort wurde er heute erneut nach München gefahren.

Rechtsanwalt Nahrath erklärte, daß er auf die Zeugenvernehmung Gerd Ittners bestehe, weil diese seinen Mandanten Alfred Schaefer voraussichtlich entlasten würde, doch der Richter lehnte diesen Antrag mit der Bemerkung ab, er könne sich diese Vernehmung für die Berufung aufheben.

Alfred Schaefer beantragte die Verlesung eines 13-seitigen Beweisermittlungsantrages, was ebenfalls vom Gericht abgelehnt wurde. Gestattet wurde ihm lediglich die schriftliche Einreichung eines solchen Antrages.

Nach einer weiteren kurzen Prozeßpause führte ein weiterer Befangenheitsantrag von Seiten des Rechtsanwaltes Nahrath gegen das Gericht zu einer längeren Unterbrechung über 1,5 Stunden.

Zum Schluß des 16. Prozeßtages wurden weitere Termine verkündet und die Verhandlung um 12:15 Uhr für beendet erklärt. Der nächste Verhandlungstermin ist Donnerstag, der 18.10.2018, 11:00 Uhr.

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Old October 22nd, 2018 #33
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Kurzbericht vom siebzehnten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Oktober 19, 2018

Der Beginn der Verhandlung des gestrigen 17. Prozeßtages war – für die Prozeßbeobachter unerwarteterweise – von 9:00 Uhr auf 11:00 Uhr verlegt worden und begann dann mit weiterer Verzögerung schließlich um 11:45 Uhr. Eröffnet wurde die Verhandlung mit der Frage an die Verteidiger, ob sie die Zeit genutzt hätten, ihre Beweisanträge anzufertigen, was von den Anwälten verneint wurde mit der Begründung, daß sie ja erst vor 3 Tagen erfahren hätten, daß die von Ihnen eingereichten Befangenheitsanträge abgelehnt worden seien.

Daraufhin bat Rechtsanwalt Nahrath um eine kurze Pause, um sich mit seiner Mandantin auszutauschen und verkündete anschließend, daß er die beiden folgenden Anträge stellen wolle:

1. Die Ergänzung und Vervollständigung der Akte von Monika Schaefer um wesentliche Teile über ihre Lebensumstände in Kanada, die derzeit darin nicht aufgeführt oder weggelassen worden seien.

2. Die Ladung von Fred Leuchter – vorbehaltlich seiner Zusage – aus Amerika, der seinerzeit beim Zündel-Prozeß als Gutachter fungiert habe.

Daraufhin wurde dem Rechtsanwalt eine Frist von zwei Stunden, d.h. bis 14:00 Uhr eingeräumt, diese Anträge zu stellen, worauf der Anwalt erwiderte, daß für die Einreichung derartiger Anträge normalerweise drei Wochen benötigt werden würden und er den Eindruck habe, daß das Gericht die Verhandlung im Schnellverfahren durchziehen wolle. Dies sei ein grober Verstoß gegen ein faires Verfahren. Die Staatsanwältin entgegnete, daß die eingeräumte Zeit durchaus als angemessen zu betrachten sei, weil er die Anträge in den vergangenen drei Wochen ja schon längst hätte vorformulieren können. Erneut stellte der Rechtsanwalt darauffolgend einen Befangenheitsantrag, doch nun gegen die gesamte Kammer und begründete diesen damit, daß er daran gehindert werde, die Glaubhaftmachung seiner Anträge hinreichend zu dokumentieren und entsprechend zu begründen.

Nachdem die Kammer sich zur Beratung zurückgezogen hatte, verkündete sie anschließend eine Frist bis 15:00 Uhr zur Einreichung der angekündigten Anträge. Rechtsanwalt Nahrath bot nun an, den Befangenheitsantrag zur Beschleunigung des Verfahrens auch handschriftlich einzureichen, was von der Staatsanwältin abgelehnt wurde, weil schon jetzt für sie ersichtlich sei, daß kein Grund für eine Befangenheit der Kammer vorliege und es daher für einen erneuten Befangenheitsantrag keine Grundlage gäbe. Rechtsanwalt Nahrath ersuchte das Gericht daraufhin eingehend, den eben verkündeten Beschluß zu überdenken, denn es habe bereits viele Verhandlungstage gegeben mit jeweils mehreren Wochen Verhandlungspausen dazwischen und nun würden ihm nur zwei Stunden eingeräumt zur Formulierung von zwei Beweisanträgen und (!) einem Befangenheitsantrag. Das habe wirklich Klasse! Er müsse sich nun als Rechtsanwalt entscheiden, ob er einen Befangenheitsantrag oder Beweisanträge stelle, weil die eingeräumte Zeit sicher nicht ausreichen würde, alle angekündigten Anträge fristgerecht fertig zu stellen. Diese Kurzfristigkeit der Fristsetzung sei ein grober Verstoß gegen die Prozeßordnung. Wiederholt plädierte die Staatsanwältin dafür, die Fristsetzung nicht zu verlängern, weil die Umstände bekannt gewesen seien und die Frist zur Anfertigung der Anträge bis 15:00 Uhr desselben Tages deshalb denkbar großzügig eingeräumt worden seien. Während das Gericht die Verhandlung nach dem Beschleunigungsgrundsatz weiterführen will, rügte der Rechtsanwalt ein solches Schnellverfahren und verweist auf § 244, Abs. 6, Satz 2 StPO. Schließlich wurde die Verhandlung zur Anfertigung der Anträge durch die Rechtsanwälte unterbrochen, die nun – in Anbetracht der fortgeschrittenen Verhandlungszeit – bis 17:00 Uhr (also innerhalb von 2,5 Stunden) einzureichen sind.

Nach Wiederaufnahme der Verhandlung erklärte Rechtsanwalt Nahrath, daß er am kommenden Montag, den Antrag auf Vorladung des Zeugen Fred Leuchter stellen werde. (Anmerkung: Bei der Einreichung eines solchen Antrages muß der Rechtsanwalt sehr genau darauf achten, sich nicht selbst gemäß § 130 StGB strafbar zu machen, wie die Erfahrungen aus dem Zündel-Prozeß gezeigt haben.)

Zum Fall Gerd Ittner erläuterte der Rechtsanwalt, daß das Gericht die Ablehnung seiner Zeugenvernehmung damit begründet habe, daß der Zeuge deshalb ungeeignet sei, weil er sich ja selber nicht belasten könne. Gerd Ittner habe jedoch in seinem Schreiben an das Gericht deutlich gemacht, daß er der Initiator dafür war, das betroffene Video in deutscher Sprache zu veröffentlichen, was ohne Wissen von Monika Schaefer geschehen sei. Diese Aussage habe eine erhebliche Relevanz für seine Mandantin. Klar sei, daß Gerd Ittner ein schwieriger Zeuge sei, doch sei es durchaus möglich, mit schwierigen Zeugen zu Ergebnissen zu kommen, wenn der Richter die Art und Weise der Zeugenbefragung auf die Schwierigkeit des Zeugen entsprechend ausrichte. Das Gericht habe stattdessen immer wieder unterbunden, daß Gerd Ittner seine persönlichen Angelegenheiten habe darlegen können, obwohl sie für den Prozeß seiner Mandantin als relevant anzusehen seien.

Bezüglich der Beweisanträge von Alfred Schaefer, in denen er öffentlich zugängliche Quellen über die geplante Vernichtung der weißen Rasse zitiert, äußerte sich das Gericht dahingehend, daß es den Ausführungen nicht folgen könne und darin nur die Absicht sähe, den § 130 StGB und die Offenkundigkeit des HC in Frage zu stellen, weshalb diese Anträge abzulehnen seien.

Die Verhandlung am gestrigen Donnerstag, den 18.10. endete ungewöhnlich spät erst gegen 20:20 Uhr und wird am Montag, den 22.10.2018 um 9:30 Uhr fortgesetzt. Der für Freitag, den 19.10.2018 angesetzte Verhandlungstag wurde gestrichen.

Zum Geschehen außerhalb des Gerichtssaals sei noch bemerkt, daß ein Prozeßbeobachter einen Kugelschreiber nicht mit in den Gerichtssaal hinein nehmen durfte, weil auf diesem „AfD“ stand. In der Pause ist es ihm gelungen, den Aufdruck „AfD“ von dem Kugelschreiber abzukratzen, so daß er ihn anschließend mitführen durfte.

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Kurzbericht vom achtzehnten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Oktober 22, 2018


Zu Beginn der heutigen Verhandlung stellte Rechtsanwalt Nahrath die beiden folgenden Anträge:

1.Die Vorlage einer Kopie des handschriftlichen Schreibens von Gerd Ittner vom 8.8.2018 an das Gericht, in dem er erklärt, daß Monika Schaefer über die Verwendung des Videos nichts wußte und ihn bis dahin auch gar nicht persönlich kannte, was seine Mandantin erheblich entlasten würde.
2.Als Ergänzung zum Beweisantrag Nr. 3, den Ausschluß der Öffentlichkeit für die Vernehmung des Zeugen Fred Leuchter sowie die Durchführung der Zeugenvernehmung von Fred Leuchter in audiovisueller Form, inklusiver direkter Übersetzung in die deutsche Sprache. Als Grund für den geforderten Ausschluß der Öffentlichkeit gab er an, daß die Ernsthaftigkeit des Verfahrens beeinträchtigt werden könnte, weil sich das Publikum zu Mißfallensäußerungen hinreißen lassen könnte.

Er erläuterte weiter, daß er lange überlegt habe, diesen Antrag zu stellen, zumal sich eine ganze Reihe von Kollegen in der Vergangenheit aufgrund des Stellens von Anträgen vor Gericht plötzlich der Strafverfolgung ausgesetzt gesehen hätten. Im Fall von Monika Schaefer habe er sich jedoch dazu entschlossen, den Antrag auf Ladung des Zeugen Fred Leuchter zu stellen, weil dessen Gutachten im Zündel-Prozeß die Initialzündung für sie gewesen sei, ihre Meinung zu diesem geschichtlichen Ereignis zu revidieren.

Nach kurzer Beratungszeit erklärte das Gericht seine Zustimmung zum ersten Antrag, lehnte aber den zweiten Antrag, den Ausschluß der Öffentlichkeit, ab, weil es nicht ersichtlich sei, warum die Ernsthaftigkeit des Verfahrens bei der Vernehmung des Zeugen Fred Leuchter beeinträchtigt werden könnte.

Während der folgenden Verhandlungspause lasen die beiden prozeßbeteiligten Richter eine Kopie des Schreibens von Gerd Ittner. Anschließend lehnte das Gericht sowohl die Aushändigung einer Kopie des Schreibens von Gerd Ittner an die Anwälte ab, weil es ohne Bedeutung für den Prozeßverlauf sei, als auch die Ladung des Zeugen Fred Leuchter, weil dieser nichts wesentlich Neues zum Prozeß beitragen würde.

Damit wurde die Beweisaufnahme vom Gericht für abgeschlossen erklärt und, bevor man sich den Plädoyers zuwendete, ermahnte der vorsitzende Richter die Prozeßbeobachter von Unmutsäußerungen während der nun folgenden Ausführungen der Staatsanwaltschaft abzusehen, weil er andernfalls nach dem Ordnungsprinzip eingreifen müßte.

Die Staatsanwältin erklärte in ihrem Plädoyer, den Holocaust in Zweifel zu ziehen, sei kein Unwissen, sondern feindselige Ignoranz. Ihr sei völlig unverständlich, wie man solch einseitig gefertigte Videos ins Netz stellen könne, denn, wenn man sich mit dem Thema befasse, komme man um Fakten nicht herum. Bei allen Anklagepunkten sei der Straftatbestand des § 130 StGB erfüllt, weil die Videos alle dazu geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu stören durch Aufstachelung zum Haß gegen Juden. Die Videos würden auch gegen die Flüchtlinge den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen und seien dazu geeignet, jeden Monat mehr den öffentlichen Frieden in Deutschland zu stören. Monika und Alfred Schaefer hätten es sich zum Vorsatz gemacht, zum Haß anzustacheln. Alfred Schaefer sei in 11 und Monika Schaefer in 4 Tateinheiten schuldig zu sprechen.

Monika Schaefer sei zugute zu halten, daß sie bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Sie sei eher eine Mitläuferin, zeige sich aber im Endergebnis nicht einsichtig. Darum beantrage die Staatsanwaltschaft für Monika Schaefer 13 Monate Gefängnisstrafe und auch weiterhin die Inhaftierung, weil für sie Fluchtgefahr bestehen würde und sie möglicherweise Unterkunft bei Sympathisanten im Publikum finden könnte.

Alfred Schaefer sei ebenfalls zugute zu halten, daß er bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Er sei aber in allen 11 Punkten schuldig zu sprechen und für insgesamt 3,7 Jahre zu inhaftieren. Ferner forderte sie die Einziehung der nach der Hausdurchsuchung im Sicherstellungsprotokoll genannten Gegenstände (Kamera, Computer usw.). Sie habe es als Drohung empfunden, daß Alfred Schaefer wiederholt gesagt habe, daß sich das Gericht irgendwann vor einem Ordentlichen Gericht verantworten müsse. Die Frage von Alfred Schaefer an das Gericht, was sie denn ihren Kindern einmal erzählen wollten, sei ein besonders schlichtes, aber effektives Propagandamittel. Auch für ihn solle es keine Haftverschonung geben, zumal auch bei ihm Fluchtgefahr bestünde und es eine Unterschlupfmöglichkeit bei Sympathisanten im Publikum gäbe.

Nach einer Pause hielt anschließend Rechtsanwalt Nahrath sein Plädoyer: Er erklärte, es ginge hier grundsätzlich um Äußerungsdelikte, was gerade für Monika Schaefer völlig unverständlich sei, da sie in einem sogenannten „Land of the free“ aufgewachsen sei. Sie habe Niemanden beraubt, sie habe Niemanden verletzt, sie habe Niemandem irgendeinen Schaden zugefügt. Sie habe sich nur irgendwann entschlossen, ihre veränderte Meinung kund zu tun. Der Holocaust sei keine Begrifflichkeit der Rechtsprechung. Er komme hauptsächlich aus einem Film, der in Hollywood produziert worden sei. Der Begriff Holocaust sei eigentlich ein religiöser Begriff.

Ein Gesetz sei nicht begreifbar, wenn es nicht analysierbar sei. § 130 StGB sei eine Sondernorm und er wolle daran erinnern, daß ehemalige Verfassungsrichter erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Paragraphen geäußert hätten. Wenn dann noch jemand mit der Rechtsgeschichte der BRD nicht so vertraut sei, müsse man besonders vorsichtig sein. Die Republik sei über 40 Jahre ohne diesen Paragraphen ausgekommen, ohne daß es Strafverfolgungen aufgrund dieses Tatbestandes gegeben habe. Monika Schaefer sei durch und durch ein friedlicher Mensch, eine Philanthropin. Sie kümmere sich um den Erhalt der Natur. Einer solchen Frau böswilligen Haß zu unterstellen, entbehre jeder Grundlage. Er zitierte Monika Schaefer mit den folgenden Worten: „Ich begann andere Vorkommnisse auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Ich fing an, zu bereuen. Heute bin ich fest davon überzeugt, daß meine Mutter unschuldig ist. Ich habe einen neuen Begriff kennengelernt, die „rituelle Diffamierung“. Mir Haß auf Juden zu unterstellen, betrachte ich als unlautere und infame Unterstellung.“ Wo komme diese Offenkundigkeit her, fragte er weiter. Katyn sei auch einmal offenkundig gewesen und inzwischen sei die Wahrheit bekannt. Die Russen hätten sich dafür entschuldigt. Wenn man von einer Tat nichts wisse, habe man keinen Vorsatz. Die Videos seien nur Nischenprodukte. Wenn die Offenkundigkeit so felsenfest feststehen würde, dann habe das Video keine Chance, den öffentlichen Frieden zu stören. Er sei der Auffassung, man solle solche Videos dulden, so wie es auch einmal für 25 bis 30 Jahre in Deutschland war. Er beantrage daher, Monika Schaefer frei zu sprechen.

Der Verteidiger von Alfred Schaefer erläuterte in seinem Plädoyer, die Staatsanwaltschaft habe von Alfred Schaefer ein Bild eines Menschfeindes gezeichnet. Er sei als Deutscher, als Kind in Kanada immer mit der Kollektivschuld konfrontiert gewesen, woraus sich ein abenteuerlicher Lebensstil entwickelt habe und Angstüberwindung zum Lebensinhalt geworden sei. Aber trotzdem habe er ein Ingenieursstudium erfolgreich abgeschlossen. Er habe Elektronik studiert und dabei die naturwissenschaftlich, exakte Arbeitsweise verinnerlicht, so daß kein Weg für ihn an der Wahrheit vorbei führe. Erst die Beschäftigung mit 911 habe ihn dafür sensibilisiert, sich für die geschichtliche Wahrheit zu interessieren, und zwar die tabulose Wahrheit, weil die offizielle Geschichte nichts mit der Wahrheit zu tun habe. Alfred habe die Zionisten angegriffen, es ginge ihm nicht um die Juden generell, da Zionisten über einen erheblichen Einfluß in der westlichen Hemisphäre verfügten. Die Videos, die nur für den englischsprachigen Raum bestimmt gewesen wären, könnten den öffentlichen Frieden in Deutschland nicht stören. Auch wollte er mit Juden in die Diskussion treten, solange es sich um einen ehrlichen Dialog handelte. Konkrete positive oder negative Reaktionen auf die Videos lägen auch gar nicht vor, so daß man von einer Störung des öffentlichen Friedens nicht sprechen könne. Bezüglich Anklagepunkt 9 verwies er auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg. Er betonte, daß es hier nur um politisches Strafrecht ginge und beantragte die Freisprechung von Alfred Schaefer.

Das Gericht bedankte sich für die Ausführungen und verkündete als nächsten Verhandlungstermin Donnerstag, den 25.10.2018, um 9:30 Uhr mit den letzten Worten von Alfred und Monika Schaefer.

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Kurzbericht vom neunzehnten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Oktober 25, 2018

Zum Auftakt der heutigen Verhandlung beantragte Rechtsanwalt Nahrath, den Haftbefehl gegen Monika Schaefer aufzuheben, weil es völlig unverhältnismäßig sei, sie weiterhin in Haft zu lassen. Anschließend begann Alfred Schaefer mit seinem Abschlußplädoyer. Zunächst bedankte er sich bei allen Zuhörern für die Teilnahme an dem Prozeß, den er als „Inquisition“ bezeichnete. Er sei dankbar für die Rolle, die er innehabe, weil er andernfalls niemals geglaubt hätte, wie ein solcher Prozeß in Deutschland vonstatten ginge. Denn es ginge hier um Ansichten und Meinungen. Er habe deshalb eine so unnachgiebige Haltung, weil es Situationen gäbe, wo man nur das Richtige tun könne. Beispielsweise sei er einmal über den zugefrorenen Ammersee gelaufen und sei dort auf einen Mann getroffen, der sich mit letzter Kraft aus dem eingebrochenen Eis hatte retten können, der aber nicht mehr in der Lage war, sich von der Einbruchstelle zu entfernen. Der Mann sei bereits in dem Modus gewesen, einzuschlafen und so dem sicheren Tod entgegen zu gehen. Aus seinen Erfahrungen aus Kanada wisse er genau, was das bedeute. In einem solchen Moment müsse man nur das Richtige tun. In einer solchen Situation dürfe man nämlich auf keinen Fall selbst zu dem Mann hingehen, sondern müsse ihn dazu bewegen, sich selbst von der Einbruchstelle wegzubewegen, weil sonst die Gefahr bestünde, daß beide im Eis einbrächen. Er habe den Mann deshalb angebrüllt, daß er zu ihm kommen müsse, daß er nicht sagen dürfe, er habe kalte Hände oder könne nicht mehr weiter. Es sei unnachgiebig geblieben und so sei es ihm irgendwann gelungen, daß der Mann sich mit letzter Kraft doch noch selbst zu ihm hin bewegt habe. Wenn er in dieser Situation ein stilles Gebet gesprochen hätte, wie die Richterin ihm als Alternative für die Produktion der Videos vorgeschlagen hatte, anstatt den Mann eindringlich aufzufordern, sich weiter zu ihm hin zu bewegen, dann wäre der Mann jetzt tot. Er sei also der Überzeugung, daß man das tun müsse, was man für richtig hält, wenn man die Grundlage dafür habe. Er habe sich in Deutschland am Anfang sehr gewundert, daß die Deutschen zu bestimmten Themen immer schwiegen. Er sei in Kanada in einer Demokratie aufgewachsen, die es einem sogar gebiete, das zu sagen, was man denke und was man für richtig halte. Er sei immun gegen Angriffe und würde diese Immunität niemals aufgeben, sondern für das einstehen, was er für richtig halte.

Im Anschluss daran bezog er Stellung zu einzelnen Anklagepunkten. Ihm werde vorgeworfen, in einem Video ein Hakenkreuz gezeigt zu haben. Er habe dieses Symbol jedoch nur deshalb verwendet, weil er überall gelernt habe, in der Schule und aus den Medien, daß dieses Symbol das absolute Böse symbolisiere. Als Symbol für das Böse habe er es dem Davidstern gegenüber gestellt, um zu verdeutlichen, daß nicht 19 Teppichmesser-Terroristen, sondern irgendwelche Juden den Terror um 911 organisiert hätten. Er habe das Kreuz also nicht zur Verherrlichung des Nationalsozialismus gewählt, sondern als Ausdruck für das Böse. Zwar handele es sich beim Hakenkreuz um ein Kernsymbol des Nationalsozialismus, aber das Video sei eine Aufklärung über die Terroranschläge vom 11. September gewesen, denn die offizielle Geschichte über 911 sei Unsinn.

Als Alfred Schaefer zum Anklagepunkt Stellung nehmen wollte, in dem ihm vorgeworfen wird, das allgemeine politische Klima weiter zu vergiften und den öffentlichen Frieden zu stören, weil er sich in einem Video zum HC geäußert habe, unterbrach ihn der Richter mit dem Hinweis, daß er nicht berechtigt sei, weitere Straftaten bei seinen Ausführungen zu begehen, worauf sein Pflichtverteidiger versicherte, daß Alfred Schaefer versuchen werde, gemäßigter zu formulieren.

Alfred Schaefer berichtete weiter zum betreffenden Video

•über eine Begegnung mit einer bekannten Journalistin, die nichts vom Gebäude WT7 wußte,

•er fragte, warum man das Leuchter-Gutachter mit dem Zusatz „sogenanntes“ bezeichnete, denn man solle es ernst nehmen, weil es nach wissenschaftlichen Grundsätzen angefertigt worden sei,
•er erwähnte Benjamin Friedman, dessen Rede für jeden Pflichtlektüre sei, um die Dinge zu begreifen, die vor sich gingen und die das Gericht dankeswerter Weise hat anschauen lassen,
•er verstehe nicht, was das Gericht unter Rechtssicherheit verstehe, wenn z.B. seine Schwester die Rechtssicherheit in der BRD gefährdet haben soll, weil sie sich in einem Video bei ihrer Mutter entschuldigt habe,
•er nenne das Video „Zeitgeist“ einen Schnappschuß, der zeige, wo die Reise hinginge, so unaufhaltsam, wie wenn sich zwei tektonische Platten gegeneinander bewegten.

Wir hätten versagt, erklärt er weiter, weil wir geglaubt hätten, daß alles gut sei, doch wir müssten uns rücksichtlos mit der Wahrheit auseinandersetzen, ob sie uns nun schmecke oder nicht. Der 11.9. sei kein Autounfall gewesen. Wir müßten verstehen, was passiert sei, weil es Konsequenzen für uns alle habe, siehe Afghanistan, Irak, Krieg gegen Terror usw. All diese Lügenkonstrukte würden langsam auffliegen. Immer deutlicher sei ein Bild mit höherer Auflösung zu sehen, daß uns die Wahrheit erkennen ließe. Wenn man die Leute, die verstehen würden, jetzt behindere, würden die Probleme letztendlich für alle nur größer werden.

Zwischendurch rügte die Staatsanwältin die Wortwahl Alfred Schaefers, der das Gericht wiederholt als Inquisition bezeichnete und auch der Richter unterbrach Alfred Schaefer bei seinen Ausführungen, doch der Rechtsanwalt Nahrath erklärte, daß das letzte Wort des Angeklagten schon wichtig sei, zumal die Anklageschrift nur so vor undefinierbaren Begriffen strotze. Alfred Schaefer ergänzt dazu die Frage, wenn man in ein brennendes Haus hinein ginge und „Feuer“ riefe, ob das dann auch Aufhetzung sei?

Zum Anklagepunkt 11 bezüglich seiner Geste bei einer Veranstaltung in Bretzenheim erklärte er, der weltweite Zeitgeist befinde sich im Wandel. Diesen neuen Zeitgeist müßten wir erkennen. Sein Vater habe sich immer darüber aufgeregt, daß man erst 50 Jahre später, nämlich beim Zündel-Prozeß, thematisiert hätte, wie absichtlich 100tausende Deutsche zu Tode gekommen seien, in dem man Lebensmittel beschlagnahmt habe. Ein Blick in unsere Städte würde reichen, um zu erkennen, wo die Reise hinginge. Wenn wir uns weiter mißbrauchen lassen würden, würden wir uns später bei unseren Kindern entschuldigen müssen. Die Trump-Administration sage heute, handele oder stirb! In Wirklichkeit mache Trump Amerika wieder weiß: „Wir oder sie!“ müsse es heißen.

Das Gericht mache eine Fehlinterpretation, denn er habe niemals Hitler erwähnt, sondern er habe nur den römischen Gruß gezeigt. Wie könne man mit Leuten so umgehen und eine alte Dame mit 89 Jahren noch ins Gefängnis stecken. Das geschehe alles im Auftrag der Menschrechtsorganisation B’nai Brith. Er verstehe auch den Sinn nicht, seine Schwester Monika zum Schweigen zu bringen. Ihr Bekanntheitsgrad sei doch damit um das 10tausendfache gestiegen, so daß man damit doch das genaue Gegenteil dessen erreicht habe, was man vermutlich beabsichtigt hatte. Es sei schon alarmierend, wenn so viel Aufwand betrieben werde, um Leute zu behindern, die durch Erkenntnis zu einer anderen als die offizielle Sichtweise über geschichtliche Ereignisse gelangt seien.

Weiter fragte er, wieso die ganze Infrastruktur immer wieder den gleichen Leuten gehöre, die zensieren könnten oder auch nicht. Alle Prozeßbeteiligten könnten jetzt aber niemals mehr behaupten, daß sie keine Kenntnisse über Vorgänge der Asylproblematik gehabt hätten. Wir müßten über Inhalte reden, nicht über Verbote. Wo sei das Verbrechen, wenn man eine andere Richtung eingeschlagen hätte durch Hinzugewinnung neuer Erkenntnisse? Seine Entscheidungen richteten sich nur nach naturwissenschaftlichen Grundsätzen und nicht nach Denkverboten, die es eigentlich nur in totalitären Systemen gäbe. Jeder müsse sich entscheiden, auf welcher Seite er stehen wolle. Auf der Lösungsseite oder auf der Problemseite. Die Schaefers seien hartnäckig, denn sie könnten die Wahrheit einfach nicht aufgeben.

Als Alfred Schaefer das Thema Migranten ansprach, wurde er darauf hingewiesen, daß seine Äußerungen strafbar sein könnten. Sein Verteidiger macht darauf aufmerksam, daß dies auch auf Konzentrationsstörungen zurückzuführen sein könnte. Der Richter bot daher eine Pause an, in der man Alfred Schaefer auch Kaffee bringen könne. Daraufhin schaltete sich auch Rechtsanwalt Nahrath ein und erklärte, daß ihm dieses nun zuviel werde und er das bei seiner Mandantin nicht durchgehen lassen würde. Der Pflichtverteidiger, der die Verteidigung für Alfred Schaefer an diesem Prozeßtag erstmals übernommen hatte, führte weiter aus, daß weitere Termine ohnehin schon fest stünden, dann müsse man den Angeklagten nun nicht zwingen, sein Plädoyer zum Abschluß zu bringen und ihn dabei der Gefahr ausliefern, sich mit unbedachten Äußerungen wieder der Strafverfolgung auszusetzen. Nach einigem Hin und Her und zwei Beratungspausen entschied das Gericht schließlich, daß das Schlußwort von Alfred Schaefer am folgenden Verhandlungstag, den 26.10.2018, fortgesetzt werden soll und dabei auf maximal vier Stunden zu begrenzen sei.

Der Kurzbericht für den Verhandlungstag am Freitag folgt voraussichtlich am Samstag, den 27.10.2018.

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Last edited by alex revision; October 25th, 2018 at 09:33 PM.
 
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Kurzbericht vom zwanzigsten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Oktober 27, 2018

Der 20. und letzte Prozeßtag von Alfred und Monika Schaefer am Freitag, den 26.10.2018 begann um 9:05 Uhr und war vorgesehen für die Fortsetzung des Abschlußplädoyeurs von Alfred Schaefer, das auf vier Stunden begrenzt sein sollte, und den letzten Worten von Monika Schaefer.

Die Hippiebewegung sei Teil der Demoralisierung gewesen, erklärte Alfred Schaefer zu Beginn seiner Ausführungen, was er und seine Schwester damals jedoch noch nicht erkannt hatten. Aber die Disziplin und die Vorgaben ihrer deutschen Eltern hätten es ihnen ermöglicht, trotzdem ihre Bildungsabschlüsse zu machen. Wenn man das Glück habe und eine entsprechende Position, wo man was verändern könne, müsse man entsprechend handeln, wenn man etwas als richtig erkannt habe, sonst wäre das Glück weg, richtig handeln zu können. Ohne den Dialog mit Prof. Chomsky, der ja für seinerzeit für sie alle eine Ikone gewesen sei, wäre das Video gar nicht erst entstanden. Denn er habe ja alle verraten. Was würden die deutschen Philosophen wie Hegel, Kant u.a über die heutige Gesellschaft denken. Die Umerziehung habe das selbstständige Denken zerstört. Der einzige Gewinner dabei sei das internationale Judentum. Jeder der vom jüdischen Geldsystem abhängig sei, verliere seinen Job. Das würde auch erklären, warum Wissenschaftler scheinbar nicht verstehen, daß die offizielle Darstellung über 911 einen Lüge sei. Mit künstlichen Mitteln würden Denkmuster erzeugt. Schon Kant habe festgestellt, daß das menschliche Bewußtsein einen Gegenstand so aufnehme, wie er ihm präsentiert werde. Das Bewußtsein bekomme Botschaften wie z.B. „Schindlers Liste“ immer und immer wieder als Tatsachen präsentiert, die aber reine Fiktion seien. Jüdische Finanzverbrechen stünden weit über dem Gesetz und würden niemals angeklagt. Wenn Menschen in der Öffentlichkeit eine andere Sprache verwendeten müßten als zuhause, sei das immer ein sicheres Zeichen für totalitäre Strukturen. Um aber zu verhindern, daß unsere Zivilisation zerstört werde, müssten wir zu einem ehrlichen Geldsystem zurückkehren. Kant und Hegel wären entsetzt, wenn sie feststellen müßten, wie tief wir gesunken seien und ihre Nachkommen komplett verlernt hätten, selbstständig zu denken. Mit § 130 StGB habe man zuerst ein Denkverbotsgesetz geschaffen, dann käme das Atemverbotsgesetz als nächste Stufe. Er aber wolle lieber sterben als sich auf das Niveau einer Laborratte reduzieren zu lassen. Ein Regime, das Denkverbotsgesetze einführe, werde untergehen wie alle vergleichbaren Regime in der Geschichte.

Er wolle die folgende Geschichte erzählen, wie eine Firma innerhalb von 40 Jahren zersetzt werden könne. „Können Sie sich vorstellen, bei einem Vorstellungsgespräch mit der Frage konfrontiert zu werden, ob sie mit einem Transvestiten zusammen arbeiten könnten, so quasi als Qualifikation für die Tätigkeit, für die man sich beworben hatte?“, fragte er. Das sei der Zeitgeist. Heute seien Dinge normal, die früher völlig unmöglich gewesen wären. Wenn unsere Geschichte aber auf Analverkehr und HC reduziert werden würde, hätten wir keine Zukunft. Wenn wir nicht im Stande seien, unter naturwissenschaftlichen Gesichtspunkten ein Betriebssystem mit unseren kulturellen Eigenschaften anzuwenden, dann würden wir die Konsequenzen irgendwann tragen müssen. Unsere Situation sei vergleichbar mit einer Boa, die ein kleines Wildschwein verzehren wolle. Die Boa müsse ihren Druck auf das Wildschwein immer weiter erhöhen, es immer weiter zuschnüren, solange das Wildschwein noch atme. Dieser zunehmende Druck sei vergleichbar mit all den Verboten, die man heute geschaffen habe für Dinge, die vor 20 Jahren noch gar kein Problem dargestellt hätten. Ein solcher Druck sei auch die Absicht dieses Gerichtes, sich seine Ersparnisse, die er sich in seinem Leben auf ehrliche Art und Weise verdient hätte, zu konfiszieren.

Jeder werde jedoch irgendwann einmal daran gemessen, was er von 911 gelernt habe. Wir sollten uns aber mit dem beschäftigen und das anschauen, was wir von der Natur lernen könnten. Wir müssten lernen, daß z.B. 911 kein Autounfall gewesen sei. Wir müssten begreifen, was da tatsächlich passiert sei, denn es habe für uns alle Konsequenzen. Alle nachfolgenden Kriege in der Welt seien damit begründet worden. Aber alles, was gegen uns jetzt aufgefahren werde, erzeuge die Energie, die die Lüge zu Fall zu bringen werde.

Abschließend bedankte sich Alfred Schaefer bei allen dafür, daß sie ihm so lange zugehört hätten und dabei alle etwas gelernt hätten.

Um 12:35 Uhr begann Monika Schaefer mit ihrem Abschlußplädeuyer, welches sie lieber im Stehen verlauten lassen wollte. Als sie am 3. Januar 2018 hier in diesem Gebäude verhaftet worden sei, habe sie gesagt, daß sie ein freier Mensch sei. Darauf habe man ihr geantwortet, daß sie sich das in Kanada hätte überlegen sollen. Trotzdem fühle sie sich jedoch frei.

Es sei bei Ihnen zuhause in Kanada sehr „deutsch“ zugegangen und außerhalb natürlich „englisch“. Bereits am ersten Schultag sei es mit der Verspottung losgegangen. Schnell habe sie gelernt, daß ihre deutsche Herkunft nicht gut sei. Zuhause habe man deutsch gesprochen, wofür sie sehr dankbar sei. Ihre Zöpfe könnten auch eine Indianerfrisur sein. Ungerechtigkeit habe sie immer tief gespürt. Es habe ihr Leben sehr geprägt, da sie alleine mit ihren drei Pferden in der Wildnis unterwegs gewesen sei, manchmal drei Wochen am Stück. Irgendwann sei sie in die grüne Partei involviert worden. Sie sei ein sehr gutes und aktives Mitglied der grünen Partei gewesen. Im Frühling 2011 habe sie kandidiert und sich gleichzeitig mit 911 beschäftigt. Sie habe dann per Einschreiben ihre Erkenntnisse ans Parlament geschickt und darauf jedoch keine Antwort erhalten. Es sei auch nie wieder über den Inhalt ihres Scheiben gesprochen worden, sondern lediglich über das „Wie“. 2014 habe es wieder eine Wahl gegeben, zu der sie sich als Kandidatin hat zur Verfügung stellen wollen. Sie habe erklärt, wenn die nächste Wahl komme, wolle sie über 911 reden. Über eine Stunde habe sie diesbezüglich mit der Parteivorsitzenden, mit der sie auch befreundet gewesen sei, telefoniert. Während sie bis dahin überall sehr beliebt gewesen sei, habe sich das ganz plötzlich geändert. Zuerst habe man sie aufgefordert, den Brief, den sie wegen des Angriffs Israels im Gazastreifen geschrieben hätte, zurück zu nehmen und sich dafür öffentlich zu entschuldigen. Für die Wahrheit habe sie sich entschuldigen sollen. Das sei ihr nicht möglich gewesen, denn sie könne sich nur von der Wahrheit leiten lassen und darum habe sie ihren Austritt aus der Partei erklärt. Sie habe seinerzeit noch geglaubt, sie hätten eine freie Presse, sie hätten Demokratie und man dürfe alles sagen, was man für richtig hielte. Doch dann sei die große Enttäuschung gekommen. Doch wenn man das einmal begriffen habe, ginge es einem besser. Viele Kriege seien auf diesen Lügen aufgebaut worden. Wenn aber sie dies verstanden hätte, dann würden es auch andere Leute verstehen, habe sie damals gedacht. Aber viele Leute hätten gar nichts wissen wollen.

Mit einem Veteranen habe sie einmal eine Verbindung gehabt. Sein Motiv sei gewesen: „Traue niemals einer uniformierten Autorität“. Als sie über 911 geredet hätten, über den Gebrauch von Sprengstoff und Fallgeschwindigkeit, habe er ihr vorgeworfen, daß das antisemitisch sei, sie wohl auch den HC leugnen würde. Aber sie hätten sogar noch in der Schule gelernt, daß der Sieger die Geschichtsbücher schriebe. Nach einer Zeit des Verstehens sei sie sehr traurig geworden, weil sie sich nicht mehr bei ihren Eltern habe entschuldigen können. Deshalb habe sie das Video „Sorry Mom …“ gemacht. Danach habe sie sich wirklich richtig befreit gefühlt. Sie habe dadurch erfahren, was mit Menschen passiere, die ein Tabu brächen. Wie sie diffamiert werden würden, Freunde sich abschotteten und auch seine wirtschaftlichen Verhältnisse zerstört werden würden. Eine „rituelle Diffamierung“ habe sie erfahren. Es sei eine richtige Community, ein Netzwerk von Leuten, die bei einer solchen Diffamierung zusammen arbeiteten. Der nächste Ort sei 80 km von dem Ort entfernt gewesen, in dem sie gelebt habe. Sie sei auch als Musikerin bekannt gewesen. Sie habe auf Hochzeiten, auch in Schulen gespielt oder ehrenamtlich in Altenheimen. Sie sei dankbar für ihre Erlebnisse als Musikerin. Für das Leuchten in den Augen vor allem Dingen bei den alten Menschen. Die Geige sei ihr treuer Begleiter, auch in Stadelheim.

Gerade weil sie so ein bekannter Mensch gewesen wäre, habe man sie so tief stürzen lassen müssen. Im Jahr, in dem das Video erschienen sei, habe jede Woche etwas in der Zeitung gestanden, was sie diffamieren sollte. Leserbriefe seien von Leuten geschrieben worden, die hunderte Kilometer weit entfernt lebten, wo sie ansässig gewesen sei, sie also gar nicht hätten kennen können. Freundschaften seien gekündigt worden, ohne auch nur eine einzige Frage zu den Vorwürfen gegen sie zu stellen.

Sie sei angeklagt, wegen angeblicher Volksverhetzung. Die Frage hier aber müsse doch lauten: „Wer hetzt gegen wen?“ Es sei alles gezielt unternommen worden, sie überall auszuschließen, damit sie, falls sie einmal angeklagt werde würde, nirgends Rückhalt finden würde. Aber sie habe auch gelernt, daß es in jedem Dorf und in jeder Stadt Menschen gebe, die die Wahrheit erkannt hätten und denen die Wahrheit auch heilig sei, die sich ebenfalls nicht einschüchtern ließen.

Sie sei habe die ganze diffamierende Situation zwar stark ertragen, es habe aber auch weh getan. Sie hege auch keinen Groll gegen die Verwandtschaft, die sie angezeigt hätten, weil sie ebenfalls Opfer der Umerziehung z.B. nach Sefton Delmer seien.

Allein B’nai Brith wolle man als Auslöser für den Prozeß erscheinen lassen. Aber die Regierung in Kanada sei auch mitverantwortlich, denn sie habe interveniert, daß das Konsulat mit involviert wurde. Es gäbe keine politischen Gefangen in Deutschand, werde gesagt. Aber wenn dieses kein politisches Verfahren sein soll, warum habe man darüber nicht geschrieben? Die Behandlung im Gefängnis habe sich mit der Zeit zum Positiven gewandelt. Alle Briefe, die sie erhalten habe, seien wie ein Rettungsring für sie gewesen.

Während der Ausführungen von Monika Schaefer kamen plötzlich fünf zusätzliche Beamte in den Gerichtssaal. Alle Anwesenden waren irritiert und auf die Frage von RA Nahrath, was das zu bedeuten habe, antwortete der Richter nur, daß er darauf keinen Einfluß habe.

Monika Schaefer führte weiter aus: In letzter Zeit habe sie nachgedacht über ihre 9monatige Haftzeit, welche genau so lange angedauert habe, wie ihre Schwangerschaft. Diese Zeit sei ihr deshalb wie eine Knastschwangerschaft vorgekommen. Sie sei schockiert darüber gewesen, daß man im Zuschauerraum nicht habe mitschreiben dürfen. Sie hätte nie geglaubt, daß das in einem westlichen Land möglich sei. Man werfe ihr kriminelle Energie vor. Sie müsse gestehen, daß sie tatsächlich schon einmal bei rot über die Ampel gegangen sei. Wir befänden uns an der Spitze eines uralten Kampfes. Sie schäme sich nicht mehr, deutsch zu sein. Sie sei stolz auf ihre Eltern, stolz auf ihre Ahnen. Statt einer Welt, die auf Lügen aufgebaut wäre, bräuchten wir Aufklärung.

Nach einer Pause bis 17:30 Uhr verkündete der Richter folgendes Urteil:

Die Angeklagten seien schuldig zu sprechen. Alfred Schaefer sei zu drei Jahren und zwei Monaten zu verurteilen und Monika Schaefer zu 10 Monaten Haftstrafe. In der Urteilsbegründung erklärt der Richter, man habe ein Verfahren erlebt, wo Dichtung und Wahrheit so weit auseinander lägen und Videos mit großer krimineller Energie und mit pseudowissenschaftlichen Beweisen angefertigt worden seien, die geeignet seien, den Rechtsfrieden zu stören und zum Hass gegen Minderheiten anzustacheln. Die ganzen Ausführungen, die die beiden Angeklagten vorgetragen hätten, wie in einer Endlosschleife, hätten mit Fakten gar nichts zu tun. Bei dem Angeklagten Alfred Schaefer müsse der Hass die Seele schon zerfressen haben. Wenn er vorgebe, sich für deutsche Geschichte zu interessieren, müsse es nicht in solchem Hass ausarten. Bei den Strafzumessungen sprach zugunsten beider Angeklagten, daß sie bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten seien. Das ändere aber nichts daran, daß die Videos professionell mit hoher krimineller Energie gemacht worden seien, was sich bei seinem Schlußwort gezeigt habe, in dem er keinerlei Einsicht zu erkennen gegeben habe. Aber jeder könne ja glauben, was er wolle. Dies sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt, solange man sich nicht strafbar machte. In dem Wort „Volksverhetzung“ stecke auch das Wort Hass und das könne auch nicht mit pseudowissenschaftlichen Argumenten aus der Welt geschafft werden.

http://die-heimkehr.info/berichte-au...icht-muenchen/

https://wir-sind-monika.com/2018/10/...icht-muenchen/
 
Old October 27th, 2018 #35
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Ich war heute wieder in München, wo der letzte Prozeßtag im Schäferprozeß anstand.

Das finale Urteil des BRD-Gerichts über Monika und Alfred wurde gesprochen. Anschließend trafen wir uns noch auf eine fröhliche Gesprächsrunde und ein paar Biere im Löwenbräukeller.
 
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